Hauptmenü

Festsetzung der Beitrage in der gesetzlichen Rentenversicherung, Senkung des Beitrages für die Arbeitslosenversicherung

Am 30. November 2006 wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007 (Drs. 16/3268, 16/3637) beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung wird danach zum 1. Januar um 0,4 Prozentpunkte auf 19,9 Prozent angehoben. Zugleich wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stärker reduziert als im Frühjahr vorgesehen war. Der Satz wird nun von 6,5 auf 4,2 Prozent sinken. Dies sind 0,3 Prozentpunkte mehr als ursprünglich geplant. Der Grund ist der hohe Überschuss der Bundesagentur für Arbeit.

Verlässlichkeit und nachhaltig finanzielle Stabilität sind die Leitlinien sozialdemokratischer Rentenpolitik. Ein wesentliches Ziel der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen ist es, den Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2010 nicht über 19,9 Prozent ansteigen zu lassen.

Der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung ist unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben so zu gestalten, dass die Mindestnachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende 0,2 Monatsausgaben erreicht. Um das einzuhalten, wäre der Beitragssatz 2007 auf 19,7 Prozent angestiegen. Nach derzeitiger Einschätzung hätte dies zur Folge gehabt, dass er für das Jahr 2008 bereits 19,9 Prozent überstiegen und bei 20,1 Prozent gelegen hätte. Wird der Beitragssatz bereits 2007 auf 19,9 Prozent festgesetzt, ergibt sich zum Jahresende 2007 eine höhere Nachhaltigkeitsrücklage, so dass nach den derzeitigen Annahmen der Beitragssatz von 19,9 Prozent auch ohne zusätzlichen Finanzierungsbedarf in den darauf folgenden Jahren gehalten werden kann. Außerdem wurde in dem Gesetzentwurf die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung von 4,5 Prozent auf 4,2 Prozent festgeschrieben.