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Der Bundestag entscheidet über die Sukzessivadoption durch LebenspartnerInnen

Am 22. Mai 2014 hat der Bundestag mehrere Gesetzentwürfe zur Sukzessivadoption durch LebenspartnerInnen beraten und abgestimmt. Mechthild Rawert hat dazu folgende persönliche Erklärung abgegeben:

„Erklärung zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner“ (Drs 18/1494) TOP 8 am 22.05.2014 gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
:

Die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in allen Rechtsbereichen ist seit langem ein Kernanliegen unserer sozialdemokratischen Politik.

Dazu gehört für mich selbstverständlich auch das volle Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. Damit wird auch die soziale und rechtliche Situation von Kindern in Regenbogenfamilien gestärkt. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl von geeigneten Adoptiveltern ist für mich das Kindeswohl und nicht das Geschlecht der Eltern.

Für ein Kind ist nicht die sexuelle Identität der Eltern entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bindung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Geborgenheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unterschiedlichen Familienkonstellationen.

Bei einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 5. Mai 2014 sprach sich die deutliche Mehrheit der geladenen Sachverständigen ebenfalls - wie auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Drs 103/14) - für eine rechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im Adoptionsrecht aus.

Ich bedaure, dass in der aktuellen Regierungskoalition derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für hetero- und homosexuelle Paare durchzusetzen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verständigt. Daher werde ich dem Antrag der Grünen nicht zustimmen.“ Ich habe mich enthalten.

„Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner konnten wir innerhalb der Koalition dieses wichtige Etappenziel auf dem Weg hin zur völligen Gleichstellung erreichen.“

Ein Mehr an Rechten

Dank des von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Gesetzes wird es künftig möglich sein, das adoptierte Kind der Lebenspartnerin, des Lebenspartner ebenfalls zu adoptieren. Hierzu werden die betroffenen Vorschriften des Adoptionsrechts und des Verfahrensrechts geändert. Diese Entscheidung ist ein Schritt, weitere müssen folgen um „100% Gleichstellung“ zu erreichen.