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"Menschen stärken Menschen": Rufen Sie 0 800 200 50 70 an

Die Integration der Menschen, die Zuflucht in Deutschland suchen, ist eine entscheidende Zukunftsfrage für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft. „Menschen stärken Menschen“ ist das Credo eines neuen Programmes aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Wunderbare: Sie können PatIn oder Vormund oder Gastfamilie werden!

Das Wegweiser-Telefon des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben berät Sie unter der Telefonnummer 0 800 200 50 70 gerne. Es ist von Montag bis Freitag zwischen 7.30 Uhr und 16.00 Uhr erreichbar. Das Wegweiser-Telefon hilft, das richtige Engagement für Interessierte zu finden, und informiert über die Möglichkeiten direkt vor Ort.

Zusammenleben gestalten

Viele BürgerInnen haben mit ihrem Engagement eindrucksvoll die Willkommenskultur in Deutschland geprägt. Dieses Engagement möchte das Bundesfamilienministerium stärken - es ist für eine gelingende Integration der geflüchteten Menschen eine wesentliche Säule. Gerade der gelebte Kontakt von Mensch zu Mensch baut Vorurteile ab, hilft, geflüchtete Menschen einzubeziehen und stärkt auf Dauer den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das Bundesfamilienministerium hat deshalb unter dem Titel "Menschen stärken Menschen" ein Programm gestartet, mit dem unterschiedlich intensives Engagement für geflüchtete Menschen gefördert werden soll.

Das Programm unterstützt Engagierte und Interessierte gleichermaßen, damit der Einsatz dort ankommt, wo er gebraucht wird. BürgerInnen können als PatInnen junge Menschen oder eine Familie bei der Bewältigung des Alltags unterstützen. Mit einer Vormundschaft oder als Gastfamilie können sie geflüchteten Kindern und Jugendlichen helfen.

Patenschaften

Patenschaften können einen wichtigen Beitrag zu einer gelingenden Integration von geflüchteten Menschen leisten: Ein persönlicher Kontakt auf Augenhöhe ermöglicht es, voneinander zu lernen und längerfristige Beziehungen oder Freundschaften aufzubauen. Es gibt ein Patenschaftsprogramm

Gastfamilien

Junge minderjährige Geflüchtete, die ohne ihre Eltern nach Deutschland einreisen, werden nach den rechtlichen Vorschriften vom Jugendamt in Obhut genommen. An manchen Orten werden sie auch in Gastfamilien untergebracht - für die jungen Geflüchteten kann dies eine gute Perspektive für ihre Integration sein. Gastfamilien erhalten Unterstützung.

Vormundschaften

Ein Vormund wird durch das Familiengericht bestellt und vertritt die minderjährigen Geflüchteten in allen rechtlichen Angelegenheiten. Obwohl das Gesetz den Vorrang der Einzelvormundschaft vorschreibt, stellen derzeit in der Praxis die Jugendämter den rechtlichen Vertreter für die minderjährigen Geflüchteten. Die sogenannten Amtsvormünder vertreten zum Teil bis zu 50 Minderjährige. Einzelvormünder können sich intensiver um die jungen Menschen kümmern und sie individueller betreuen. Wollen Sie einen jungen Menschen individueller betreuen