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SPD-Bundestagsfraktion: Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen soll in Deutschland verboten werden können

 Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland ab. Das machte die SPD schon bei der ersten Lesung des von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CDU) vorgelegten Entwurfs des Gentechnikgesetzes Anfang Dezember 2016 deutlich. Wir wollen ein rechtssicheres, bundesweites Verbot von Gentechnik auf dem Acker. Wenn es in den parlamentarischen Beratungen zu keinen Änderungen kommt, um die Gentechnikfreiheit der Landwirtschaft in Deutschland zu erhalten und die Vorbehalte in der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik anzuerkennen - wie dies im Koalitionsvertrag vereinbart wurde - werden wir als SPD-Bundestagfraktion der Novellierung des Gentechnikgesetzes nicht zustimmen.

Bereits am 6. Mai 2015 haben wir in unserem Positionspapier „Gentechnik-Ablehnung der Bevölkerung ernst nehmen - Auftrag des Koalitionsvertrags erfüllen!“ unsere Eckpunkte für nationale GVO (gentechnisch veränderten Organismus) -Anbauverbote bzw. die Umsetzung des sogenannten Opt out in Nationales Recht dargelegt. Dort heißt es:

  • Es wird festgelegt, dass Deutschland regelmäßig die Möglichkeit nutzt, die Herausnahme des eigenen Staatsgebietes aus Zulassungsanträgen zu erwirken.
  • Für alle Fälle, in denen die EU-Zulassung auch Deutschland umfasst, nutzt Deutschland immer die Möglichkeiten, den Anbau national zu untersagen.
  • Die Nutzung der Opt Out-Möglichkeiten erfolgt immer auf Bundesebene und nicht auf der Ebene der Länder. Nur für den Fall, dass eine spätere Bundesregierung die Opt Out-Möglichkeit auf Bundesebene nicht nutzt, wird den Ländern eine eigene Opt Out-Nutzung eingeräumt.

Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Äcker in Deutschland gentechnikfrei bleiben. Der Bund muss die Verantwortung für bundesweit einheitliche GVO-Anbauverbote tragen. Wir wollen keinen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen auf Länderebene.

Der vorliegende Gesetzentwurf löst die SPD-Forderungen nicht ein

In der vorliegenden Form des Gesetzentwurfes werden unsere Forderungen nicht eingelöst. Vielmehr wird das eigentliche Ziel - die Verhinderung des GVO-Anbaus in Deutschland - durch unnötige Hürden, komplizierte Verfahren und unklare Regelungen verwässert.

Deshalb verlangt die SPD Änderungen:

  • Wir wollen eine Änderung der Einvernehmensregelung:

Der Gesetzesentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) sieht vor, dass zunächst sechs Ministerien beteiligt bzw. einverstanden sein müssen, bevor das zuständige Landwirtschaftsministerium die Antragsteller*in auffordern kann, auf den Anbau von genveränderten Pflanzen im Bundesgebiet zu verzichten (sog. Phase 1). Diese Regelung ist kompliziert, zeitaufwändig und unnötig bürokratisch.

Wir Sozialdemokrat*innen wollen das Einvernehmen beschränken auf zwei Ministerien, nämlich das federführende BMEL und das Umweltministerium. Denn nur diese beiden Ressorts sind wirklich betroffen, eine Absprache zwischen den beiden ist also völlig ausreichend.

  • Wir fordern - ebenso wie alle Bundesländer - eine stärke Beteiligung des Bundes bei der Erarbeitung von Begründungen für Anbauverbote, um die Länder zu entlasten. Der Bund SOLL immer aktiv werden müssen, auch wenn Phase 1 nicht genutzt wurde. Bisher ist im Entwurf in diesem Fall für die Nutzung der Phase 2 (Erlass einer Verbotsverordnung) nur eine KANN-Regelung vorgesehen.
  • Ziel muss immer ein bundesweites Verbot des GVO-Anbaus sein. Deshalb muss der Bund stärker in die Verantwortung genommen werden bei der Erarbeitung von Verbotsbegründungen.
  • Bisher braucht es zwar zum Ausstieg aus dem kommerziellen Anbau gentechnischer veränderter Pflanzen eine Mehrheit der Länder, nicht aber für den Einstieg. Auch das muss sich im Gesetzentwurf ändern.
  • Ferner wollen wir die Aufhebung eines GVO-Anbauverbotes (das sog. Opt in) erschweren, indem auch hierzu die Mehrheit der Länder nötig wird,
  • den § 26 streichen, da er die Nulltoleranz für nicht zugelassene GVO aufweicht und damit die Saatgutreinheit gefährdet,
  • eine Klarstellung, dass auch für neue Züchtungsverfahren wie CRISPR-Cas9 uneingeschränkt das Vorsorgeprinzip gilt. Organismen, die mit solchen Verfahren erzeugt wurden, müssen vorbehaltlich einer anderweitigen bindenden Entscheidung auf EU-Ebene, als GVO im Sinne des Gentechnikgesetzes behandelt und den entsprechenden Sicherheitsvorschriften und Kennzeichnungspflichten unterstellt werden.

Mir ist wichtig, dass das in der Gesundheits- und Umweltpolitik verankerte Vorsorgeprinzip, wonach ein Produkt schon bei ausreichendem Verdacht verboten werden kann, erhalten bleibt. Dieses Prinzip muss auch für neue Züchtungsverfahren, dem „Innovationsprinzip“ uneingeschränkt gelten.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Änderungsantragsentwurf erarbeitet, der der CDU/CSU-Fraktion längst vorliegt. Leider hat unser Koalitionspartner CDU/CSU darauf aber noch nicht reagiert. Gewiss ist, dass die Verhandlungen nicht leicht werden

Die Union muss wissen: Ohne Änderungen wird die SPD diesen Gesetzentwurf nicht mittragen.