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Gleichstellung

Endlich: die Opfer des § 175 StGB werden anerkannt und rehabilitiert!

 Der SPD Druck auf die Union hat endlich gewirkt. Homosexuelle Männer, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt wurden, werden rehabilitiert und entschädigt. Das Bundeskabinett hat am 22. März 2017 den Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) beschlossen.

Ich habe mich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass möglichst viele schwule Männer noch erleben können, dass sie durch staatliche Repression erlittene Leid rehabilitiert werden. Angesichts des mittlerweile hohen Alters der Betroffenen bestand hier dringender Handlungsbedarf. Der durch die Nationalsozialisten verschärfte Paragraf 175 existierte in der Bundesrepublik Deutschland in gleicher Form weiter und hat das Leben unzähliger Menschen zerstört. Allein in der Bundesrepublik kam es Schätzungen zu Folge zu etwa 54.000 Verurteilungen. Die zwischen 1945 und 1994 verurteilten Männer haben ein Recht darauf, dass die Bundesrepublik das ihnen angetane Unrecht anerkennt.

„Gleichberechtigung in der Politik“ - Es gibt noch viel zu tun!

37 Prozent beträgt der Frauenanteil im Bundestag und nur 24 Prozent Frauen in der Kommunalpolitik! Damit sind die politischen Führungspositionen und die Parlamente noch immer mehrheitlich von Männern besetzt. Das betrifft insbesondere die kommunale Ebene, die zugleich die Basis der Politik und der Demokratie bildet.

Die Ermutigung von Frauen für ein Engagement in Parteien und Parlamenten wird immer entscheidender. Mehr denn je wird es entscheidend sein, dass Frauen stärker als bisher für das Engagement in Parteien und Parlamenten gewonnen werden. Ohne mehr Geschlechtervielfalt werden die demokratischen Institutionen und die repräsentative Demokratie an Akzeptanz in der ganzen Bevölkerung verlieren.

"Geschlecht im Recht“: Der politische Regelungsbedarf ist hoch

Fachaustausch "Geschlecht im Recht: gesetzliche Regelungsbedarfe zur Anerkennung und zum Schutz von geschlechtlicher Vielfalt"

Das geltende deutsche Recht für trans- und intergeschlechtliche Menschen entspricht nicht den aktuellen grund- und menschenrechtlichen Standards. Vielmehr muss der Schutz und die Selbstbestimmtheit von transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen in den Vordergrund gestellt werden. Das waren wichtige Erkenntnisse auf dem Fachaustausch am 16. Februar 2017 im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Auf die Vorstellung und die Diskussion zu den zwei vom BMFSFJ in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten war ich sehr gespannt – gerade als Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg mit seiner zahlreichen LGBTTI*-Community und als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für reproduktive Gesundheit und sexuelle Vielfalt:

Die SPD hat sich durchgesetzt: Der Unterhaltsvorschuss wird zum 1. Juli ausgeweitet!

Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.

Diese teils schwierigen Lebenssituationen hat sich Familien- und Frauenministerin Manuela Schwesig zu Herzen genommen und wie eine Löwin für bessere Neuregelungen beim Unterhaltsvorschuss gekämpft. Nun wird es familienpolitische Verbesserungen geben - dafür werden auch die Politiker*innen der SPD-Bundestagsfraktion in den anstehenden parlamentarischen Beratungen kämpfen.

Mehr Entgelttransparenz: „Wir müssen die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit endlich schließen!“

Die langen und zähen Verhandlungen von Bundesministerin Manuela Schwesig (SPD) mit der Union haben sich gelohnt. Endlich hat das Bundeskabinett ihre Vorlage für ein Lohngerechtigkeitsgesetz am 11. Januar 2017 beschlossen. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schließung der Entgeltlücke von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen. Frauen wollen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit fair und gerecht bezahlt werden, wollen das seit fast 60 Jahren geltende Gebot des Gleichberechtigungsgrundsatzes auch in der Praxis umgesetzt sehen.

Wir Sozialdemokrat*innen wollen die empörende Lohnlücke von 21 Prozent zwischen den Geschlechtern schließen und kämpfen für politische Maßnahmen zum Abbau dieser Lohnlücke. Wir wollen mehr Fairness - wollen mehr Transparenz in die Gehälter bringen. Ich will dieses unbedingt auch im Gesundheitswesen und in der Pflege durchsetzen.

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