Hauptmenü

Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Die im Dunkeln sieht mensch nicht

Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung „Weiblich, arm, von Wohnungslosigkeit bedroht – Was wird getan? Was ist zu tun?

Die Verfestigung prekärer sozialer Lebenslagen, die zunehmende Ungleichheit der Lebensverhältnisse, eine zunehmende Re-Traditionalisierung der Geschlechterrollen – dies und noch vieles mehr ließe sich aufzählen, um die gegenwärtige Situation in Deutschland zu beschreiben, wo sich Armut und soziale Ausgrenzung durch die Covid-19-Pandemie noch einmal verschärft haben. Auch das Aufstiegsversprechen, das es in früheren Zeiten einmal gab, gilt offensichtlich nicht mehr. Dabei haben wir in unserem Land durchaus ein funktionierendes Hilfesystem, wenn es um soziale Notlagen oder Gefährdungen geht. Die entscheidende nicht befriedigend gelöste Frage ist die des Zugangs zum Hilfesystem. Auch deshalb stehen viel zu viele Menschen gesellschaftlich am Rand, ihnen wird nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt.

Ziel der digitalen Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung „Weiblich, arm, von Wohnungslosigkeit bedroht – Was wird getan? Was ist zu tun?“ 

Wohnungslosigkeit.mechthild-rawert.de

am Mittwoch, dem 30. Juni, war dementsprechend, insbesondere die weiblichen Bevölkerungsgruppen in den Fokus zu rücken, sich damit zu beschäftigen, in welcher sozialen Lage sie leben, um ihnen die Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen, die sie brauchen. Ein wichtiges Element ist dabei die Vernetzung der Akteur:innen im sozialen Bereich, die sich um Menschen mit besonderen Bedarfslagen kümmern. Sie können diese Online-Veranstaltung auf meinem Youtube-Kanal noch nachverfolgen. Auch so leisten wir einen Beitrag zur Vernetzung. 

Einführung der Wohnungslosenberichterstattung und der Einstieg in eine bundesweite Statistik

Wohnungslosigkeit ist seit Jahren in der Mitte der Gesellschaft angekommen, Wohnungslosigkeit gehört zu den fatalsten Formen von Armut, Wohnungslosigkeit führt zu sozialer Ausgrenzung und bringt die betroffenen Menschen in eine extrem kritische Lage. Auf Initiative der SPD und zahlreicher Sozialverbände beschloss der Deutsche Bundestag Anfang 2020 das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen

https://dserver.bundestag.de/btd/19/156/1915651.pdf

. Dank dieses Gesetzes können wir 2022 erstmals mit belastbaren Daten rechnen, wie viele Menschen in welchen sozialen Lebenslagen von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Diese Daten werden dazu beitragen, die Wissensbasis im Bereich Wohnungslosigkeit für die regelmäßige Armuts- und Reichtumsberichterstattung zu vergrößern und vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme auf den Weg zu bringen, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit effizient bekämpfen.

Zudem wird die Datengrundlage für die in jeder Legislaturperiode vorgesehene Armuts- und Reichtumsberichterstattung durch das Vorhaben deutlich verbessert. Sozialpolitische Maßnahmen zur Armutsbekämpfung auf Ebene von Bund, Ländern und vor allem der Kommunen, die in Deutschland sehr weitgehende Verpflichtungen zur Unterbringung haben und bedeutende Akteure im sozialen Wohnungsbau sind, können auf einer solchen Basis weiterentwickelt werden. Dies ist ein bedeutsamer Meilenstein auf dem Weg hin zu einer bedarfsorientierten Sozialpolitik. Leider war Daniela Kolbe

https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/bundesweit-einheitliche-wohnungslosenstatistik-eingefuehrt

, damalige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für dieses Gesetzgebungsverfahren, krankheitsbedingt kurzfristig an einer Teilnahme verhindert. 

Aktivitäten in Berlin

Wiebke Neumann, AWO-Mitglied und politisch im Sozialwesen stark engagierte Tempelhof-Schönebergerin berichtete über vielversprechende Ansätze zur Prävention von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit in Berlin. Auch wenn sich die Situation durch die Corona-Krise noch einmal verschärft hat, ist der rot-rot-grüne Senat bundesweit Vorreiter auf dem Gebiet der Wohnungslosenpolitik. Dem Beispiel Paris folgend fand in Berlin Ende Januar 2020 erstmals die „Nacht der Solidarität“ zur Zählung der Obdachlosen auf Berlins Straßen statt.

Diese Aktion, an der Wiebke Neumann selbst mitgewirkt hat, brachte trotz großer logistischer Herausforderungen wertvolle Erkenntnisse und soll beizeiten wiederholt und stetig verbessert werden. Ein nicht zu unterschätzender, positiver Nebeneffekt ist, dass die vielen Freiwilligen, die an der Zählung teilgenommen und sich oftmals zum ersten Mal überhaupt mit der Thematik beschäftigt haben, durch die Aktion sensibilisiert wurden.

Auch das Modellprojekt „Housing First“

https://housingfirstberlin.de/


, das den Ansatz verfolgt, Wohnungslose in einem ersten Schritt eine feste Unterkunft inkl. einen Mietvertrag zu vermitteln und dies als Grundlage für weitere sozialarbeiterische Betreuung und Begleitung zu nehmen, sowie die in Berlin angestrebte zentrale Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen sind bedeutende Maßnahmen, um der steigenden Wohnungslosigkeit in der Hauptstadt zu begegnen.

Hohe Dunkelziffer

Einen Praxiseinblick gewährten Claudia Peiter und Josefine Berning, die „Doppelspitze“ von Evas Haltestelle

https://skf-berlin.de/offene-sozialarbeit/wohnungslose-frauen/evas-haltestelle/


, einem Projekt des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin, das speziell die Vermeidung von und Hilfen bei weiblicher Wohnungslosigkeit zum Ziel hat. Denn bei Frauen haben wir es oft mit einer verdeckten Wohnungslosigkeit zu tun, die durch Zählungen nicht erfasst wird, so dass von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist.

Hinzu kommt, dass die Situation von Frauen oft besonders prekär ist. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit begeben sie sich häufig in Abhängigkeitsverhältnisse und damit der Gefahr von (häuslicher und sexualisierter) Gewalt. Für Frauen bedeutet Wohnungslosigkeit oftmals eine höhere psychische Belastung als für Männer. Es gibt keine ausreichenden spezialisierten Angebote für Frauen. Ein großes Thema ist auch hier die Altersarmut.

In einem spontanen Beitrag stellte Lea Bruckmann, SkF e.V. Berlin, das Projekt „Housing First“ vor. Sehr beeindruckend war, welche kurzfristigen Erfolge hier erzielt werden: Die eigene Wohnung hat einen derart stabilisierenden Effekt, dass alle weiteren Schritte zur Rückkehr in ein normales Leben und zur Wiedererlangung von Lebensperspektiven und -chancen, die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe sind, sich schon fast zwangsläufig ergeben. Wir sollten unbedingt mehr Angebote hierfür schaffen.

Zu wenig barrierefreier Wohnraum

Einen gänzlich anderen Aspekt brachte Jessica Schröder mit ihrem Vortrag zur Situation von Menschen mit Beeinträchtigung aus Sicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) ein. Die Ursache für drohende Wohnungslosigkeit von Menschen mit Beeinträchtigung besteht natürlich zuallererst darin, dass es schlichtweg zu wenig barrierefreien Wohnraum gibt. Anhand konkreter Beispiele und anschaulicher Fotos wurde deutlich, wie dieser in der praktischen Umsetzung aussehen könnte bzw. sollte, aber eben auch, welche Defizite es hier gibt.

Ein großes Problem stellt die Bauordnung dar. Außerdem werden angehende Architekt:innen viel zu wenig in einem „Design für alle“ geschult. Zahlreiche Widerstände und Vorbehalte gibt es auch seitens der Bauherren und/oder der Vermieter:innen. Um hier Abhilfe zu schaffen, braucht es eindeutige und schärfere Gesetze und Vorschriften. Um eine barrierefreie Umgebung, um barrierefreie Wohnungen zu schaffen, muss innerhalb der Bevölkerung noch mehr Aufklärungsarbeit und Bewusstseinsbildung geleistet werden.

Was ist zu tun?

Frauen mit Behinderungen sind als vulnerable Gruppe häufig doppelt von ausgrenzenden Faktoren betroffen. Es bedarf also eines grundlegenden Ausbaus des Hilfesystems aber auch einer besonderen Hinwendung zu den Lebenslagen der Menschen, die von mehreren Ausschlusskriterien betroffen sind, also beispielsweise wohnungslose Frauen, Wohnungslose mit Suchterkrankung und viele andere mehr. Hier bedarfsgerechte und passgenaue Unterstützungsangebote zu schaffen, lautet die Aufgabe für die Zukunft.

Weitere bekannte aber dennoch wichtige Erkenntnisse der Veranstaltung „Weiblich, arm, von Wohnungslosigkeit bedroht – Was wird getan? Was ist zu tun?“ sind:
- Wohnungslosigkeit ist nicht mit Modellprojekten zu bekämpfen sondern nur durch verstetigte konzeptionelle Ansätze und Umsetzungen.
- Unabdingbar ist die Zusammenarbeit der verschiedenen politischen Ebenen. Dem Bund fällt hierbei die Aufgabe zu, geeignete Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Aktivitäten auf Landes- und kommunaler Ebene (im Baurecht, hinsichtlich der Finanzierung etc.) zu schaffen.

Politik muss sich stärker um vulnerable Bevölkerungsgruppen kümmern

Von der Politik wird gewünscht, dass diese sich verstärkt den besonders gefährdeten, vulnerablen Bevölkerungsgruppen zuwendet und für diese verlässliche Hilfestrukturen aufbaut. Wir dürfen nicht zulassen, dass bei politischen Entscheidungen gilt: Denn die im Dunkeln sieht mensch nicht.

Notwendig ist auch ein anderer Blick: Weg von defizit- und hin zu einer  kompetenzorientierten Betrachtung der Menschen, um die es geht. Auch die vulnerablen Gruppen sind verstärkt in die politischen Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Derzeit bestehen schon zahlreiche Bündnisse zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit – allerdings muss die gemeinsame Lobby-Kraft noch stärker werden.

Die Verfestigung prekärer sozialer Lebenslagen, die zunehmende Ungleichheit der Lebensverhältnisse, eine zunehmende Re-Traditionalisierung der Geschlechterrollen – dies und noch vieles mehr ließe sich aufzählen, um die gegenwärtige Situation in Deutschland zu beschreiben, wo sich Armut und soziale Ausgrenzung durch die Covid-19-Pandemie noch einmal verschärft haben.
Auch das Aufstiegsversprechen, das es in früheren Zeiten einmal gab, gilt offensichtlich nicht mehr. Dabei haben wir in unserem Land durchaus ein funktionierendes Hilfesystem, wenn es um soziale Notlagen oder Gefährdungen geht. Die entscheidende, nicht befriedigend gelöste Frage ist die des Zugangs zum Hilfesystem. Auch deshalb stehen viel zu viele Menschen gesellschaftlich am Rand, ihnen wird nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt.

Daran müssen wir arbeiten!

Lernen und Lehren während der Covid-19-Pandemie auf der Tagesordnung des Parlamentarischen Begleitgremiums

Thema der 20. öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie am 1. Juli 2021 war das „Lernen und Lehren während der Pandemie (Kita, Schule und Uni)“. Das Thema erwies sich als so facettenreich, dass es für drei Sitzungen gereicht hätte.
Es ging nicht nur um Vergangenheitsbewältigung bzw. der Frage, was in den vergangenen 17 Monaten passiert und wie mit den Folgen umzugehen ist, sondern vor allem darum, welche Maßnahmen jetzt entwickelt und welche Vorkehrungen für die Zukunft getroffen werden müssen. Angesichts der rasanten Ausbreitung der Delta-Variante müssen für die Bildungseinrichtungen zwingend bis zum Ende der Sommerferien geeignete Schutzkonzepte vorliegen.

Eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem

Parlamentarisches Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie befasst sich mit Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung (Long-COVID) 

Am Donnerstag, dem 24. Juni 2021 hat sich das Parlamentarische Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie dem Thema der Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung (Long-COVID) 

https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3cyNS1wYS11YS1nZXN1bmRoZWl0LXBhbmRlbWllLTg0Nzc3MA==&mod=mod531790

zugewandt. Diese stellen eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem dar, die uns wahrscheinlich mittel-, wenn nicht sogar langfristig beschäftigen wird. Und natürlich bedeutet eine solche Erkrankung vor allem eine belastende Herausforderung für die Betroffenen, die womöglich noch lange mit den Symptomen zu kämpfen haben.

Hervorragende Diagnostik notwendig

Der wissenschaftliche Erkenntnisstand über die Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung ist derzeit noch überschaubar. Das Spektrum reicht vom Fatigue-Syndrom, über Depressionen und Erkrankungen der Atemwege bis hin zu den bekannten Sinnesbeeinträchtigen, etwa des Geruchs- oder Geschmackssinns. Mit einer sorgsamen und differenzierten Diagnose ist das Krankheitsbild trotz der vielfältigen Symptome gut zu bestimmen. Die entsprechende Rehabilitation muss multiprofessionell und interdisziplinär aufgestellt sein, um passgenaue Reha-Maßnahmen bereitzustellen und die Patient*innen gezielt behandeln zu können.

Die Angaben zur Häufigkeit von Long-COVID schwanken sehr stark, und zwar von 5 bis 50 Prozent. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Methoden, welche Erkrankungen in die Erhebung einbezogen werden – also auch leichte oder nur schwere Fälle. Weiterhin ist von erheblicher Bedeutung, welche Erkrankungen als Folge von Covid-19 klassifiziert werden und welche nicht. Ebenso entscheidend für die Diagnostik ist die Unterscheidung von psychischen und körperlichen Folgen. Die Erkrankungen treten vor allem in den Pflege- und Gesundheitsberufen, aber auch vermehrt bei Erzieher*innen etc. auf.

Zu wenig Therapie-Möglichkeiten

Im Hinblick auf die Therapie-Möglichkeiten ist derzeit noch vieles offen. Der Zugang zu den Ambulanzen gestaltet sich oftmals schwierig – hier werden definitiv mehr Kapazitäten gebraucht. In ihnen kann aktuell auch nur symptomatisch therapiert werden. Es besteht die Hoffnung, dass die Forschung in absehbarer Zeit ein besseres Zuschneiden der Therapien ermöglicht. Eine maßgeschneiderte Rehabilitation ist beim Auftreten des Fatigue-Syndroms derzeit noch nicht möglich. 

Eine Frage, die von den Sachverständigen erörtert und unterschiedlich bewertet wurde, ist, ob es sinnvoll ist, neue Strukturen in Form von Long-COVID-Behandlungszentren zu schaffen. Im Moment existieren noch keine geeigneten Orte, wo interdisziplinär behandelt wird und die auch entsprechend mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sind. Geeignet sein könnten beispielsweise die Hochschulambulanzen, denn hier verbinden sich ohnehin Behandlung und die dringend benötigte, grundlegende Forschung. 

Fatigue-Syndrom viel zu wenig erforscht

Derzeit kann also noch nicht gesagt werden, ob spezialisierte Long-COVID-Behandlungszentren nötig oder ob die fachlichen Behandlungszentren beispielsweise für das Fatigue-Syndrom besser geeignet sind. Leider ist das Fatigue-Syndrom noch viel zu wenig erforscht. Noch gibt es kaum Informationen über die Symptomatik und den späteren Verlauf einer solchen Erkrankung.

Der Fokus sollte in Zukunft auf der neurophysiologischen Versorgungsforschung liegen. Hier fehlen nach Ansicht der Expert*innen aber ausreichende und vor allem sofort zur Verfügung stehende Forschungsmittel: Auch nach mildem Verlauf einer COVID-19-Erkrankung ohne Hospitalisierung treten oft noch Wochen oder Monate später die beschriebenen Symptome auf.

Aus Sicht der Betroffenen

Das Problem besteht gerade darin, dass die Patient*innen zunächst wie gewohnt weitermachen und sich erst (zu) spät in Behandlung begeben. Wenn dann aufgrund unzureichender Diagnostik nichts gefunden wird und geeignete Therapien nicht zur Verfügung stehen, droht zu alledem die Gefahr einer Chronifizierung. Zu einer solchen Erkrankung gehören oft immunologische Veränderungen mit den entsprechenden Folgen.

Aus Sicht der Betroffenen gestaltet sich insbesondere die Suche nach einer geeigneten Rehabilitation schwierig. Hier gibt es aktuell noch lange Wartezeiten, was vor allem daran liegt, dass die Einrichtungen während der Corona-Pandemie geschlossen waren oder aufgrund der Hygiene-Maßnahmen nur eingeschränkte Kapazitäten hatten und teilweise noch haben. Die Repräsentant*innen der Sozialversicherungen vertraten demgegenüber die Ansicht, dass es zwar Wartelisten gäbe, diese aber einen vertretbaren Maßstab hätten. Tatsache ist, dass die Wartezeiten im Regelfall drei bis sechs Monate dauern und die Realität nicht dem Soll-Zustand entspricht.

Fragen der sozialen Absicherung

Viele der Betroffenen sind arbeitsunfähig. Wegen ihrer bestehenden Arbeitsunfähigkeit müssen sie die beiden unterschiedlichen Antragsverfahren Berufskrankheit bzw. Arbeitsunfall stellen, und wenn es langfristig ganz schlimm kommt einen Antrag auf Erwerbsminderung. Die Zugänge und Erläuterungen zur Versorgung müssen verbessert werden. Die Anerkennung als Berufskrankheit erfolgt ausschließlich bei Erwerbstätigen im Gesundheits- und Pflegewesen, ansonsten werden COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfälle eingestuft. Mir sind die unterschiedlichen Antragsverfahren nicht einsichtig, allerdings auch unklar, ob damit auch unterschiedliche Versorgungen verbunden sind. Was ist zum Beispiel mit den Polizist:innen, die sich bei einem Einsatz von häuslicher Gewalt infiziert haben? 

Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall ist, dass seitens der Arbeitnehmer*innen nachgewiesen werden muss, wann und durch wen die Infektion geschah. Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen die Anerkennung als Berufskrankheit verweigert wurde, nachdem Menschen bereits in den Beruf zurückgekehrt waren, dann wieder erkrankt sind und anschließend entschieden wurde, dass die aktuelle Symptomatik angeblich nicht auf die ursprüngliche Erkrankung zurückgeht.

Häufigkeit bei Kindern und Jugendlichen

Was mich besonders besorgt macht, ist die Tatsache, dass die Anfrage-Häufigkeit bei Kindern und Jugendlichen mit Long-COVID bzw. speziell dem Fatigue-Syndrom in letzter Zeit deutlich zunimmt. Auch Neben- und Folgewirkungen wie psychische Erkrankungen, Stigmatisierungen etc. treten deutlich häufiger auf. Die psychosoziale Versorgung ist nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend, die Betroffenen suchen oft wochen- oder monatelang nach einem Therapie-Platz.

Es besteht ein eklatanter Mangel an stationären Reha-Angeboten für Kinder und Jugendliche. Insbesondere im Bereich der Schmerztherapie, bei extremer Belastungsintoleranz, Erschöpfungssymptomen oder Reizempfindlichkeit sind die bestehenden Kapazitäten und Methoden oft nicht ausreichend, da die Behandlung sehr individualisiert erfolgen muss.

Abschließende Fragen

Abschließend wurde die Frage gestellt, ob nach aktuellem Stand der Forschung bei Covid-19-Patient*innen auch Erkrankungen auftreten, die erst durch die Behandlung hervorgerufen wurden. Nach Meinung der Sachverständigen sei dies in Einzelfällen durchaus möglich. In den allermeisten Fällen ist unstrittig, dass die Erkrankungen real und behandlungsbedürftig sind. Daher ist nach wie vor die gezielte Aufklärung über Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung wichtig.

Und schließlich wurde zur Frage der Gefahren für Kinder und Jugendliche noch einmal bekräftigt, dass es leider immer noch keine ausreichenden Zahlen gibt, um die Wahrscheinlichkeit bzw. das Risiko einer Erkrankung mit Long-COVID einschätzen zu können. Wenn es um die Abwägung der Vor- und Nachteile des Impfens geht, seien die Empfehlungen der Stiko daher nach wie vor begründet und richtig.

Thema der nächsten Sitzung

Das nächste Thema im Parlamentarischen Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie wird am Donnerstag, dem 2. Juli 2021, das „Lernen und Lehren während der Pandemie (Kita, Schule und Uni)“ sein. Die öffentliche Anhörung in diesem Unterausschuss wird wie immer im Parlamentsfernsehen übertragen, so dass Sie sie live mitverfolgen können.

Am Donnerstag, dem 24. Juni 2021 hat sich das Parlamentarische Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie dem Thema der Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung (Long-COVID) zugewandt.
Diese stellen eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem dar, die uns wahrscheinlich mittel-, wenn nicht sogar langfristig beschäftigen wird. Und natürlich bedeutet eine solche Erkrankung vor allem eine belastende Herausforderung für die Betroffenen, die womöglich noch lange mit den Symptomen zu kämpfen haben.

„Verbraucher:innenrechte in der ambulanten Pflege stärken“

Immer mehr Menschen sind im Alter auf die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste angewiesen. Das besondere Abhängigkeitsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegediensten wird in der derzeitigen Rechtslage jedoch nicht ausreichend berücksichtigt.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb in einem Positionspapier die Stärkung von Verbraucherinnen und Verbraucherrechte in der ambulanten Pflege.

Faire Mieten für Deutschland! Eine kritische Zwischenbilanz.

In den letzten Jahren und Jahrzehnten beobachten wir eine immer rasantere Entwicklung der Mietpreise.
Diese führt zunehmend zu Verdrängung und Unsicherheit bei Mieter:innen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat vieles in dieser Legislaturperiode getan, um dem Problem entgegenzuwirken und Mieten für alle wieder bezahlbarer und sozial verträglicher zu machen:

Wir haben massive Investitionen in den öffentlichen Wohnungsbauermöglicht, die Mietpreisbremse verlängert und verschärft sowie eine Deckelung von Modernisierungsmieterhöhungen und eine umfassende Mietspiegelreform realisiert.

Inhalt abgleichen