Hauptmenü

Presse

Pressemitteilung: 25. November: Geschlechtsspezifische Gewalt strafrechtlich stärker ahnden

Mehr als einmal pro Stunde wird in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex-)Partner körperlich angegriffen und jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Partnerschafts- und Trennungsgewalt nehmen zu. Auf der Grundlage der Istanbul-Konvention muss die Verfolgung und Aufarbeitung geschlechtsbezogener Gewalt, insbesondere bei Femiziden, verbessert werden.
Mechthild Rawert und Karl-Heinz Brunner, zuständige Berichterstatter*innen der AG Recht und Verbraucherschutz innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion, erklären:

Meine Persönliche Erklärung zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz

 

Persönliche Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 1 zweite und dritte Lesung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemi-schen Lage von nationaler Tragweite am 18.11.2020
Persönliche Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 16, zweite und dritte Beratungen zu den Entwürfen eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, Drucksachen 19/22504, 19/22894 und 19/14672 am 8. Oktober 2020.
Nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag sank der Frauenanteil unter den Abgeordneten von 37,3 Prozent auf 30,7 Prozent. In jedem deutschen Parlament stellen Männer die Mehrheit - mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist das beschämend. 
Leider liegt bisher weder ein zwischen den Koalitionsfraktionen abgestimmter noch von den Oppositionsfraktionen vorgelegter Vorschlag vor, der eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern schon bei der nächsten Bundestagswahl 2021 sicherstellt. So wird eine historische Chance verpasst.
Diese fortdauernde, strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Politik muss endlich überwunden werden. Sowohl unser Grundgesetz (Art. 3, Abs. 2) als auch internationale Übereinkommen wie die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (CEDAW) verlangen bestehende Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen. Fakt ist und die gegenwärtige Corona-Krise zeigt es erneut wie im Brennglas: Die Krisenbewältigung sowie Fortschritte zu wichtigen Zukunftsthemen, wie der digitalen Transformation, dem Klimaschutz oder der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, werden nur gelingen und demokratisch entschieden, wenn Frauen ihre Perspektiven gleichberechtigt einbringen und mitgestalten können. 
Ich bin für die Verankerung der Parität im Wahlrecht für Listen- und Direktmandate. Gleiches fordern gleichstellungsorientierte Frauen* und Männer* aus berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften und Kirchen, Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft aus allen Regionen Deutschland. 
Fakt ist, dass in vielen europäischen Mitgliedsstaaten Paritätsregelungen bereits erfolgreich angewandt werden, z.B. in Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, Irland, Polen und Slowenien. Diesen guten Beispielen ist zu folgen. Dem Deutschen Bundestag ist ein Paritätsgesetz vorzulegen. Mehr Frauen in den Bundestag - 50:50 ist das Ziel.

Persönliche Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 1 zweite und dritte Lesung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 18.11.2020.

Wir brauchen eine paritätische Wahlrechtsreform. Persönliche Erklärung Mechthild Rawert, MdB

 

Mit der Parität im Parlament werden wir zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Belangen kommen: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“.  
Daher habe ich zum Tagesordnungspunkt ZP 10 Bundeswahlgesetz (Wahlversammlungen) der Plenarsitzung am 09.10.2020 eine persönliche Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgegeben.
Der geringere Anteil an Frauen im Deutschen Bundestag zeigt: Parteiinterne Quoten und freiwillige Selbstverpflichtungen weniger Parteien reichen nicht aus. Vielmehr brauchen wir gesetzliche Regelungen im Wahlrecht, die die verfassungswidrige Unterrepräsentation von Frauen im Parlament beenden. Fakt ist: Wir brauchen eine paritätische Wahlrechtsreform. 
Bereits seit 26 Jahren verpflichtet uns das Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 zum Handeln: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ 
Im letzten Koalitionsausschuss wurde die Reform des Bundestagswahlrechts zwar heftig diskutiert, aber am Ende langte es nur für einen Kompromiss: Zur Bundestagswahl im September 2021 gibt es eine Zwischenlösung. Eine echte Reform ist erst für 2025 geplant. Eingesetzt wird eine Reformkommission, die unter anderem auch prüfen wird, mit welchen verfassungskonformen Möglichkeiten es ermöglicht wird, einen gleichen Anteil von Frauen und Männern im Bundestag zu erreichen. Die Ergebnisse sollen spätestens Mitte 2023 vorliegen, können also erst zur übernächsten Bundestagswahl 2025 zur Anwendung kommen. Ich erwarte, dass diese Reformkommission paritätisch besetzt ist.
Der massive Widerstand der CDU/CSU-Fraktionen gegen den grundgesetzlichen Handlungsauftrag zur Gleichstellung führt dazu, dass kein Vorschlag zu einer Wahlrechtsreform vorliegt, der auch eine paritätische Regelung vorsieht. Angesichts des historisch niedrigen Frauenanteil im Bundestag ist dieser Widerstand mehr als beschämend und für alle an Chancengleichheit, Demokratie und Gleichstellung interessierten Bürgerinnen* und Bürger* ein Schlag ins Gesicht.
Ich bin gewiss: Mit der gleichen Repräsentation von Frauen im Parlament werden wir zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Belangen kommen: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“.  Für dieses im Zweiten Gleichstellungsbericht formulierte Ziel zu kämpfen lohnt sich.
Ich stimme dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD dennoch zu.

Mit der Parität im Parlament werden wir zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Belangen kommen: „Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind“.  

Daher habe ich zum Tagesordnungspunkt ZP 10 "Bundeswahlgesetz" (Wahlversammlungen) der Plenarsitzung am 09.10.2020 eine Persönliche Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgegeben.

Ich bin für die Verankerung der Parität im Wahlrecht für Listen- und Direktmandate. Persönliche Erklärung Mechthild Rawert, MdB

 

Persönliche Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 16, zweite und dritte Beratungen zu den Entwürfen eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, Drucksachen 19/22504, 19/22894 und 19/14672 am 8. Oktober 2020.
Nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag sank der Frauenanteil unter den Abgeordneten von 37,3 Prozent auf 30,7 Prozent. In jedem deutschen Parlament stellen Männer die Mehrheit - mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist das beschämend. 
Leider liegt bisher weder ein zwischen den Koalitionsfraktionen abgestimmter noch von den Oppositionsfraktionen vorgelegter Vorschlag vor, der eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern schon bei der nächsten Bundestagswahl 2021 sicherstellt. So wird eine historische Chance verpasst.
Diese fortdauernde, strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Politik muss endlich überwunden werden. Sowohl unser Grundgesetz (Art. 3, Abs. 2) als auch internationale Übereinkommen wie die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (CEDAW) verlangen bestehende Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen. Fakt ist und die gegenwärtige Corona-Krise zeigt es erneut wie im Brennglas: Die Krisenbewältigung sowie Fortschritte zu wichtigen Zukunftsthemen, wie der digitalen Transformation, dem Klimaschutz oder der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, werden nur gelingen und demokratisch entschieden, wenn Frauen ihre Perspektiven gleichberechtigt einbringen und mitgestalten können. 
Ich bin für die Verankerung der Parität im Wahlrecht für Listen- und Direktmandate. Gleiches fordern gleichstellungsorientierte Frauen* und Männer* aus berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften und Kirchen, Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft aus allen Regionen Deutschland. 
Fakt ist, dass in vielen europäischen Mitgliedsstaaten Paritätsregelungen bereits erfolgreich angewandt werden, z.B. in Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, Irland, Polen und Slowenien. Diesen guten Beispielen ist zu folgen. Dem Deutschen Bundestag ist ein Paritätsgesetz vorzulegen. Mehr Frauen in den Bundestag - 50:50 ist das Ziel.

Persönliche Erklärung der Abgeordneten Mechthild Rawert zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 16, zweite und dritte Beratungen zu den Entwürfen eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, Drucksachen 19/22504, 19/22894 und 19/14672 am 8. Oktober 2020.

Nach der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag sank der Frauenanteil unter den Abgeordneten von 37,3 Prozent auf 30,7 Prozent. In jedem deutschen Parlament stellen Männer die Mehrheit - mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist das beschämend.

Schluss mit missbräuchlichen Abmahnungen

Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher;
Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin:

Foto: Deutscher Bundestag/Stella von SaldernDr. Johannes Fechner (rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher) und Mechthild Rawert (zuständige Berichterstatterin) der SPD-Bundestagsfraktion erklären:

Missbräuchliche Abmahnungen, die nur dazu dienen, Einnahmen zu generieren, werden künftig deutlich erschwert. Mit dem Gesetzentwurf zur „Stärkung des fairen Wettbewerbs“ schützen wir insbesondere kleine Unternehmen und Online-Shops vor Abmahnkosten und überhöhten Vertragsstrafen.

Inhalt abgleichen