Am 1. Juni treten das "Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft" und das "Gesetz zur Flexibilisierung der Freiwilligendienste" in Kraft.
Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft
Es soll einen Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts verhindern. Behörden können nun unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung einer Vaterschaft anfechten.
Die Anerkennung einer Vaterschaft erfordert nach geltendem Recht nur zwei Erklärungen: Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter. Normalerweise zeigt ein Vater mit einer solchen Erklärung, dass er Verantwortung für das Kind
übernehmen will. Jedoch können Vaterschaften auch allein zu dem Zweck anerkannt werden, für das Kind und einen Elternteil einen Aufenthaltstitel zu erhalten. In solchen Fällen können Behörden die Vaterschaftsanerkennung nun anfechten.