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Stärkung der Rechte von Bahnkunden

Am 29. Januar hat der Bundestag den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in 1. Lesung beraten.

Der Gesetzentwurf soll die europäische Verordnung vorzeitig in nationales Recht umsetzen. Durch das Gesetz werden europaweit Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen künftig deutlich mehr Rechte erhalten. Das Gesetz sieht Ansprüche auf Entschädigungen vor, die u.a. nach der Dauer der Verspätung gestaffelt werden. Weiterhin soll z. B. geregelt werden, dass das Eisenbahnunternehmen bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten muss, wenn deshalb für den Fahrgast eine Übernachtung erforderlich wird. Das Eisenbahnunternehmen haftet jedoch nicht, wenn die Verspätung durch außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende Umstände verursacht wird und das Eisenbahnunternehmen diese Umstände trotz der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden kann. Für den Personennahverkehr sollen noch weitergehende Regelungen getroffen werden. Nach dem Entwurf wird es künftig auch Menschen mit Behinderungen erleichtert, mit der Bahn zu fahren. Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber sollen dafür sorgen, dass der Bahnhof, die Bahnsteige, die Fahrzeuge und andere Einrichtungen auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sind.