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Fragen an die Bundesregierung

Jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier kann Fragen stellen

Jeder und jede Abgeordnete hat in Sitzungswochen die Möglichkeit, der Bundesregierung im Rahmen der „Befragung der Bundesregierung“ direkt Fragen zu stellen. Das Thema gibt ein Kabinettsmitglied mit einem eröffnenden Bericht aus der Kabinettssitzung von demselben Tag vor. Besonders interessant ist das natürlich für die Mitglieder der Oppositionsfraktionen. Diese Fragestunde findet zumeist am Mittwoch Mittag statt und eröffnet das Parlamentarische Plenum.

Darüber hinaus können mündliche Fragen in der sogenannten „Fragestunde“, die der „Befragung der Bundesregierung“ folgt, gestellt werden. Diese müssen bis zum Ende der vorhergehenden Woche schriftlich eingereicht werden. Sie werden von Kabinettsmitgliedern (Minister(inne)n oder Staatssekretär(inn)en) mündlich beantwortet. Reicht die Zeit nicht, werden die Antworten schriftlich nachgeliefert.

Darüber hinaus kann jede/r Abgeordnete in jedem Monat bis zu vier "Schriftliche Fragen" an die Bundesregierung richten. Die Beantwortungsfrist für die Bundesregierung beträgt eine Woche nach Eingang im Bundeskanzleramt. Schriftliche Fragen werden in einer Bundestagsdrucksache zusammengefasst veröffentlicht, über den parlamentarischen Dokumentationsdienst (DIP: http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt) sind sie im Internet öffentlich zugänglich.

Schriftliche Fragen 2015

Schriftliche Fragen 2013

 


 

Schriftliche Fragen 2012

 


 

Schriftliche Fragen 2011

 


 

Schriftliche Fragen 2010