Rede vom 9. März 2006 zur Beratung des Antrags
"Verbraucherschutz in der Marktwirtschaft durch mündige und aufgeklärte Verbraucher sicherstellen" - Drucksache 16/825 -
22. Sitzung vom 09.03.2006
TOP 10+ZP8 Verbraucherpolitik
Mechthild Rawert (SPD):
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Herr Goldmann, es ist ja schön, wenn Sie von Ehrlichkeit reden. In den letzten Ausschusssitzungen hätte ich mir mehr davon gewünscht.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Vogelgrippe und das Gammelfleisch, die eingeknickten Strommasten als Ausdruck mangelnder Versorgungssicherheit im Strombereich, der preistreibende Wettbewerbsrahmen auf dem Gasmarkt, die fehlende Transparenz bei Telefonmehrwertdiensten – also bei diesen miesen Geschäften mit den 0190er-Nummern – und unfaire Verträge von Lebensversicherungen haben für Schreckensmeldungen und Schlagzeilen gesorgt.
Diese haben den Blick auf Missstände und Skandale im Verbraucherschutzbereich offen gelegt. Diese Schreckensmeldungen haben vielfache Ursachen, aber immer ein Ergebnis: Sie tragen zur Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei. Sie untergraben das Vertrauen in ganze Wirtschaftszweige und verlangen dringend nach effektiven politischen Rahmensetzungen. Frau Kollegin Heller hat hierzu einige Ausführungen gemacht.
Wir reagieren hierauf je nach politischem Standort. Die Oppositionsfraktionen des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP haben heute Anträge dazu vorgelegt. Diese Anträge enthalten eine sehr lange Liste von Forderungen, die wir selbstverständlich zur Kenntnis nehmen. Wir, die Regierungsfraktionen und unsere Regierung, haben im Gefolge des Gammelfleischskandals mit einem Zehnpunktekatalog die angemessenen Schutz- und Präventivmaßnahmen schnell und kompetent getroffen und sind damit auf dem richtigen Weg der Fortführung einer modernen Verbraucher- und Verbraucherinnenpolitik.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Wir orientieren uns am Leitbild der selbstbestimmten und informierten Verbraucherin; Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Männer. Dennoch reicht dies nicht aus; denn nicht nur Orientierung ist gefragt, sondern auch Taten. Als neue Parlamentarierin habe ich manchmal den Eindruck, dass Verbraucherschutzpolitik immer noch eher – jetzt schaue ich ganz gezielt nach rechts – als nachsorgende Politik einer Reparatur des ökonomischen Wildwuchses angesehen wird und nicht als selbstverständlicher, integrierter und integraler Teil von Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)
Herr Goldmann, Sie hatten vorhin angemerkt, dass man Ihren Antrag möglicherweise nicht gelesen habe. In Ihrem Antrag steht:
In einer sozialen Marktwirtschaft hat der Schutz der Verbraucher seinen festen Platz. Es kann aber nicht angehen, dass die Marktwirtschaft durch vermeintlich gut gemeinte Überregulierung zum Schutz der Verbraucher gelähmt wird.
Hier geht es nicht um Sozialarbeit. Hier geht es um Politik, und zwar um Querschnittspolitik.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Uda Carmen Freia Heller [CDU/CSU])
Ich will das am Beispiel der EU-Dienstleistungsrichtlinie deutlich machen. Wir alle wissen, wie umstritten diese Richtlinie ist und war. Meines Erachtens ist der Grund dafür, dass der Entwurf der Kommission genau die Wettbewerbspolitik befördern will, die vom Modell der modernen Marktwirtschaft weit entfernt ist. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Wahlmöglichkeit ohne großen Informationsaufwand haben. Dies geht nur über Qualität, Leistung und Kosten.
Mit den Regeln des Herkunftslands der Dienstleister wäre diese Grundvoraussetzung für verbraucherfreundliches Wirtschaften nicht machbar gewesen. Daher bin ich ebenso wie viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen froh, dass das Herkunftslandprinzip durch das Europäische Parlament am 16. Februar gekippt wurde.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht im Verbraucherschutz!)
Hierzu haben die Proteste und Demonstrationen der Gewerkschaften wesentlich beigetragen.
Ich verweise auch auf die klarstellende Antwort auf mein Schreiben an Herrn Bundesminister Seehofer, die mich just heute erreichte. Darin wird versichert, dass der Ausschluss vertraglicher und außervertraglicher Schuldverhältnisse aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie bedeutet, dass der Verbraucher in jedem Fall in den Genuss des Schutzes kommt, den ihm das geltende Verbraucherschutzrecht in seinem Mitgliedstaat gewährt. – Weil Herr Schäffler vorhin die geschlechtergerechte Sprache erwähnt hat, gilt diese Klarstellung selbstverständlich auch für Verbraucherinnen. Wichtig ist es, zu sagen, dass das Ziellandprinzip eine wesentliche Rolle gespielt hat.
Wir werden den Prozess der EU-Dienstleistungsrichtlinie aktiv begleiten; denn wir wissen: Effizienter Lohn-, Sozial- und Verbraucherschutz sind integraler Bestandteil einer Öffnung des Dienstleistungsmarktes. Danach handeln wir. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass die EU-Kommission ansonsten sehr zukunftsorientierte und innovative Themen auflegt. Erwähnt wurden hier schon alle Maßnahmen des Grünbuches zur Prävention. Dieses Grünbuch ist ein gutes Beispiel dafür, wie moderne Verbraucherinnen- und Verbraucherpolitik in effektiver Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene aussehen kann.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)