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Pflegereform

Pflegereform erst nach der Gesundheitsreform

Die Bundesregierung will die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung erst dann angehen, wenn die Gesundheitsreform "unter Dach und Fach ist". Dies sei notwendig, da mit der Gesundheitsreform eine Reihe von grundlegenden Systemvoraussetzungen neu geregelt würden, die sich unmittelbar auf das System der Pflegeversicherung auswirken würden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/2972) auf eine Kleine Anfrage der FDP- Fraktion (16/2823). Laut Bundesregierung werde derzeit geprüft, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, dass im Zuge der Föderalismusreform das Heimrecht auf die Länder übertragen worden ist.