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Arbeitslosengeld II

Regierung prüft Änderung bei Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Alg- II- Bezug

Die Bundesregierung lässt gegenwärtig einen Vorschlag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung über eine Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten von Arbeitslosengeld- II- Empfängern prüfen.

An der beauftragten Arbeitsgruppe seien Vertreter der Koalitionsfraktionen, von zwei Bundesländern, drei Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt beteiligt, heißt es in der Antwort der Regierung (16/3245) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/2975). Ziel müsse es sein, stärkere Anreize zur Aufnahme einer existenzsichernden Beschäftigung zu bieten. Neben dem Gutachten des Sachverständigenrates würden auch die Vorschläge anderer Experten in der Arbeitsgruppe erörtert. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering (SPD), werde auf Grundlage dieser Prüfung gegebenenfalls eine Änderung der Hinzuverdienstmöglichkeiten vorschlagen.

Weiter heißt es, der Vorschlag des Sachverständigenrates zur Neuordnung des Niedriglohnbereichs sehe eine Geringfügigkeitsschwelle für den Hinzuverdienst von 200 Euro Bruttoeinkommen vor, bis zu der das Erwerbseinkommen voll berechnet werden soll. Dafür solle der Freibetrag bei Erwerbstätigkeit für das übersteigende Einkommen in einem Bereich zwischen 200 und 800 Euro auf 50 Prozent erhöht werden, allerdings bei Absenkung der Regelleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige um 30 Prozent.