Die Lebenserwartung steigt, die Bundesbürger bleiben länger gesund, sie könnten mehr Jahre arbeiten und trotzdem noch einen längeren Ruhestand genießen als ihre Eltern und Großeltern. Zudem braucht die Arbeitswelt von morgen alle Generationen mit ihren jeweiligen Fähigkeiten und Erfahrungen. Vor diesem Hintergrund hat die Regierungskoalition zwei Gesetzesinitiativen in 1. Lesung eingebracht. Mit dem „Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen“ (Drs. 16/3793; Initiative 50plus) wird der Entwurf eines „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“ (Drs. 16/3794; Rente mit 67) flankiert.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre darf nicht ausschließlich als Instrument zur nachhaltigen Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung angesehen werden. Damit soll auch ein verbindliches Signal gegeben werden, dass sowohl eine Umorientierung in der Haltung zur Rolle der Älteren in Gesellschaft und Wirtschaft notwendig ist, als auch konkrete Verhaltensänderungen folgen müssen.
Maßnahmen der Initiative 50 Plus
- Kombilohnelemente: Ältere werden bei der Aufnahme einer geringer bezahlten Tätigkeit durch einen Ausgleich beim Nettolohn unterstützt. Die Differenz zwischen dem früheren und dem geringeren neuen Nettogehalt wird im ersten Jahr zu 50 und im zweiten Jahr zu 30 Prozent ausgeglichen. Diesen Anspruch erhalten Arbeitslose ab dem 50. Lebensjahr, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 120 Tagen haben. Zusätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der neuen Beschäftigung zu 90 Prozent der früheren Beiträge bezuschusst. Unternehmen, die Ältere einstellen, können zum Lohn einen neu gestalteten Eingliederungszuschuss erhalten. Voraussetzung ist eine Beschäftigungsdauer von mindestens einem Jahr.
- Die Befristungsregelung für Ältere ab dem 52. Lebensjahr wird erleichtert: Die Höchstbefristungsdauer bei demselben Arbeitgeber beträgt dann fünf Jahre.
- Förderung der beruflichen Weiterbildung: Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern (bisher 100) erhalten künftig bereits ab dem 45. Lebensjahr (bisher ab 50) Bildungsgutscheine für zertifizierte Weiterbildungen.
Rente mit 67
Ab 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise um einen Monat, ab 2024 um zwei Monate pro Jahr erhöht, so dass ab 2029 das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt die Regelaltersgrenze 67 Jahre. Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, können weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Um kindererziehende Elternteile nicht zu benachteiligen, werden hierbei auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet.
Wichtige Ausnahmen
Vereinbarungen zu Altersteilzeitarbeit genießen besonderen Vertrauensschutz. Die bisherigen Altersgrenzen für den Renteneintritt gelten weiter. Stichtag hierfür ist der 1. Januar 2007. Von der Anhebung auf 67 Jahren ausgenommen werden somit vor 1955 geborene Personen, die vor 2007 verbindlich Altersteilzeitarbeit vereinbart haben. 63- jährige und ältere Erwerbsgeminderte mit 35 Beitragsjahren können bis Ende 2023 weiterhin abschlagsfrei eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Ab 2024 werden hierfür 40 Beitragsjahre erforderlich sein.