Hauptmenü

Gesetzliche Neuregelungen zum 01.02.2007

Die abfallrechtliche Überwachung wird einfacher, das Deponierecht an europäische Vorgaben angeglichen.

1. Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung

Neue Vorschriften vereinfachen ab dem 1. Februar 2007 die abfallrechtliche Überwachung und tragen zum Bürokratieabbau bei.

Jährlich werden den zuständigen Überwachungsbehörden etwa 125.000 Entsorgungsnachweise und 2,5 Millionen Begleitscheine auf dem Formularweg vorgelegt, die geprüft und archiviert werden müssen. Dies soll zukünftig mit Hilfe moderner Kommunikationstechniken realisiert werden. Die Unternehmen sparen durch den Wegfall der Formulare in Papierform Versand- und Papierkosten. Es werden Vereinfachungsoptionen genutzt, die sich beim Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und seinen Verordnungen ergeben haben.

Darüber hinaus wird das deutsche Abfallrecht noch stärker als bisher mit den Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft harmonisiert.

2. Umsetzung europäischer Kriterien und Verfahren für die Abfallannahme Deponien

Die "Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien" tritt ebenfalls zum 1. Februar in Kraft. Sie enthält spezielle Kriterien und Testverfahren und damit verknüpfte Zuordnungswerte für jede Deponieklasse. Es werden Verfahrensschritte für die Abfallannahme vorgegeben sowie einheitliche Analysevorschriften formuliert.

Deutschland hat mit den drei Verordnungen zur Abfallablagerung, zu Deponien und zur Deponieverwertung bereits wesentliche Elemente der Ratsentscheidung umgesetzt. Die neue Verordnung schließt noch existierende Lücken zum europäischen Deponierecht. Formulierungen in den existierenden Verordnungen, die in der praktischen Anwendung zu Nachfragen geführt haben, werden klargestellt.