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Experten bemängeln Nachteile für Frauen bei Rente mit 67

Rentenkürzung oder Rentenrettung – bei der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 27. Februar haben die Sachverständigen die Chancen der Rente mit 67 unterschiedlich bewertet. Ein Großteil der Diskussion drehte sich um den besonderen Schutz für Schwerbehinderte und die Benachteiligung von Frauen durch die 45- Jahres- Regelung.

„Die Verlängerung des Renteneintrittsalters ist aus meiner Sicht ein Muss und keine Kürzung der Bezüge", sagte Eckart Bomsdorf. Eine fünfprozentige Steigerung der Renten sah Professor Bert Rürup voraus. „Für die Masse wird sich sicherlich nichts ändern", war sich Rürup sicher. Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, bemängelte die schlechte Ausgangslage für ältere Arbeitnehmer. „Die Pläne der Regierung für die über 50- Jährigen reichen nicht ansatzweise aus, um Beschäftigung zu fördern", so Sommer. Außerdem hörten die meisten Menschen heute schon vor ihrem 65. Lebensjahr auf zu arbeiten. Eine konsequente Gesundheitsvorsorge in den Betrieben und Weiterbildung auch für Ältere seien notwendig, um das zu bekämpfen. „Die aktuelle Rentenpolitik scheint noch nicht mal in der Lage zu sein, für die nächsten Monate zu planen", sagte Axel Gerntke von der IG Metall. Die Vorhersagen, die die Regierung für 2050 oder 2060 treffe, erschienen ihm daher sehr unsicher. Marlene Schubert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks unterstützte prinzipiell das Vorhaben der Bundesregierung. Die Regelung, dass Arbeitnehmer nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit auch weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen können, sei für Handwerker aber nur selten umzusetzen. „Ein Dachdecker geht wegen der Körperbelastung im Schnitt mit 58 Jahren in Rente, dazu kommen immer wieder Phasen der Arbeitslosigkeit", so Schubert.

Ob Schwerbehinderte gesonderte Regelungen brauchen, um ihre Situation angemessen zu berücksichtigen, war ebenfalls umstritten. Schwerbehinderte unterlägen einem besonderen Schutz, deswegen müsse der Gesetzgeber auch bei der Rente auf sie eingehen, urteilte Bomsdorf. Rürup dagegen hielt es für möglich, entsprechende Regelungen mit einer Übergangsfrist auslaufen zu lassen. Axel Reimann, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, wies darauf hin, dass eine schwere Behinderung nicht unbedingt bedeute, eingeschränkt arbeitsfähig zu sein.

Die Regelung, Arbeitnehmern, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hätten, weiterhin die Rente mit 65 Jahren zu genehmigen, biete Vorteile nur für Männer, bemängelten viele der Sachverständigen. Nach einer Stichprobenauswertung für den Rentenzugang 2004, welche die Deutsche Rentenversicherung Bund vorgenommen hat, seien rund 85 Prozent derjenigen, die von der Regel hätten profitieren können, Männer gewesen, hieß es in der Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Professor Helge Sodan hielt das Vorhaben für verfassungsrechtlich bedenklich. Zwar unterstelle er der Bundesregierung keine gewollte Benachteiligung von Frauen, doch sei davon auszugehen, dass diese tatsächlich Nachteile haben würden.