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Beratungstelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zur Gesundheitsreform

Mit der Gesundheitsreform wird in Deutschland ab 1. April 2007 schrittweise die Krankenversicherungspflicht für alle eingeführt. Damit wird zukünftig in Deutschland niemand ohne Versicherungsschutz im Krankheitsfall sein. Deshalb hat das Bundesministerium für Gesundheit sein Informationsangebot ausgeweitet. Beim Bürgertelefon des Ministeriums wird die Rufnummer 01805 – 99 66 01 für Fragen zum Thema Versicherungsschutz eingerichtet. Hier werden z. B. Menschen ohne Versicherungsschutz persönlich und kompetent beraten.

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie Freitag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr zu den folgenden Themen:

Fragen zum Versicherungsschutz
01805 – 99 66 01*

Fragen zur Krankenversicherung
01805 – 99 66 02*

Fragen zur Pflegeversicherung
01805 – 99 66 03*

Zur gesundheitlichen Prävention
01805 – 99 66 09*

Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte:
Schreibtelefon: 01805 – 99 66 07*
Fax: 01805 – 99 66 08*
E- Mail: info.deaf

(at)

bmg.bund.de, info.gehoerlos

(at)

bmg.bund.de

(*Die Gebühr beträgt 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz)

Aktuelle Informationen zu allen Themen der Gesundheitspolitik finden Sie unter www.die- gesundheitsreform.de.