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Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung sollen nicht eingeschränkt werden

Die Bundesregierung will den Anspruch auf Teilzeitarbeit nicht auf die Betreuung von Angehörigen beschränken. Die bisherige Gesetzeslage verteidigt sie in ihrer Antwort (16/4473) auf eine Große Anfrage als Förderung der Chancengleichheit von Mann und Frau. Würde der Teilzeitanspruch an bestimmte Pflichten gekoppelt, könnte das dazu führen, dass Arbeitgeber vor allem Frauen seltener einstellen würden. Kleinere und mittelgroße Unternehmen seien schon jetzt ausreichend vor einer Überlastung geschützt.

Auch das Betriebsverfassungsgesetz will die Regierung nicht ändern. Die betriebliche Mitbestimmung sei ein „tragender Pfeiler unserer Wirtschafts- und Sozialordnung“, heißt es in der Antwort. Die Kosten für einen Betriebsrat rechtfertigten sich durch die gute Zusammenarbeit im Unternehmen, die durch ihn entstehe.
Auf dem Prüfstand stehe dagegen die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausdehnung der Probezeit von sechs auf 24 Monate. Das Vorhaben werde sowohl von Arbeitgebern als auch von Gewerkschaften abgelehnt. Die Koalition prüfe zurzeit die Bedenken, so die Regierung.