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Fortschritte in Sachen Mindestlohn


Die am 18. Juni im Koalitionsausschuss mit der Union ausgehandelte Vereinbarung zum Mindestlohn sieht eine Eröffnung des Verfahrens für das Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Branchen vor. Außerdem soll das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen an die heutigen Bedingungen angepasst werden.



Branchen mit einer Tarifanbindung von mindestens 50 % erhalten das Angebot, in das Arbeitnehmer- Entsendegesetz aufgenommen zu werden und tarifliche Mindestlöhne zu vereinbaren. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag von Tarifparteien der betreffenden Branchen bis zum Stichtag 31. März 2008. Das Gesetzgebungsverfahren zur Aufnahme dieser Branche wird nach Ablauf des Stichtages unverzüglich eingeleitet. Eine spätere Aufnahme von Branchen wird dadurch nicht ausgeschlossen.


Wird im Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes von einer Branche erst- mals ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags gestellt, so ist mit diesem Antrag zunächst der Tarifausschuss zu befassen.
• Stimmt der Tarifausschuss der Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu, gilt der Mindestlohn für alle In- oder Ausländer.
• Gibt der Tarifausschuss innerhalb einer Frist von drei Monaten, nach Veröffentlichung des Antrags im Bundesanzeiger, kein Votum ab, kann das Mindestlohn- Verordnungsverfahren durchgeführt werden.
• Ein Mindestlohn- Verordnungsverfahren kann auch durchgeführt werden, wenn der Tarifausschuss mit drei zu drei abstimmt oder die Allgemeinverbindlichkeitserklärung mit zwei zu vier abgelehnt hat.


Zunehmend gibt es Wirtschaftszweige oder einzelne Regionen, in denen es entweder keine Tarifverträge gibt oder eine Tarifbindung nur für eine Minderheit der Arbeitnehmer/innen oder Arbeitgeber/innen besteht („weiße Flecken“). Um in diesen Bereichen Mindestlöhne zu setzen, wird das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen aus dem Jahr 1952 auf den aktuellen Stand gebracht. Als Anwendungsvoraussetzung reicht ein derartig tarifloser Zustand.


Zur Feststellung, ob Mindestlöhne als Mindestarbeitsbedingungen festgesetzt werden müssen, wird dauerhaft ein Hauptausschuss eingerichtet, der sich aus sechs unabhängigen ExpertInnen zusammensetzt. Für die jeweils betroffenen Branchen werden außerdem Fachausschüsse gebildet. Diese legen fest, wie hoch der Mindestlohn im konkreten Fall sein soll.


Dazu Mechthild Rawert: „Beide Maßnahmen sind sehr wichtige Schritte hin zu einem Mindestlohn. Für uns sind die Ergebnisse des Koalitionsausschusses ein erster Erfolg. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen weiter für einen gesetzlichen Mindestlohn. Wir sind der Überzeugung, dass gute Arbeit so bezahlt werden muss, dass es möglich ist davon zu leben.“