Hauptmenü

Verbraucherinformationsgesetz schafft mehr Transparenz

Der Bundestag hat am 5. Juli das Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Damit werden künftig alle VerbraucherInnen Anspruch auf Informationen haben, die den Behörden zu Lebens- und Futtermitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen wie Textilien vorliegen. Auch die Befugnisse der Behörden werden erweitert: Diese können sich dann aktiv einschalten und die Öffentlichkeit im Sinne des Verbraucherschutzes über Vorfälle und Unternehmen, die in Skandale verwickelt sind, informieren. Beispielsweise bekommen sie das Recht, Rückrufaktionen und sonstige Informationen der Lebensmittelbranche ins Internet zu stellen.

Für den Verbraucherschutz ist das Gesetz nach Auffassung der Verbraucherpolitikerin Mechthild Rawert ein klarer Fortschritt, können doch endlich die schwarzen Schafe gerade in der Lebensmittelindustrie beim Namen genannt werden. Damit sei das Gesetz auch für die Unternehmen von Vorteil, die sich gegenüber den VerbraucherInnen fair verhalten. Dennoch sei das Gesetz nur ein erster Schritt: „Unser Ziel ist es, einen wirklich transparenten Markt zu schaffen, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Information und Beratung die Möglichkeit bietet, gleichberechtigte Partnerinnen und Partner der Wirtschaft zu werden.“ Nach Auffassung von Rawert wie auch der SPD- Bundestagsfraktion müsse die Informationsfreiheit deshalb auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet werden.

Hürdenlauf beim Gesetzgebungsprozess

Der Gesetzgebungsprozess zum Verbraucherinformationsgesetz hat sich Rawert zufolge zum Teil unnötig in die Länge gezogen. Ursprünglich sollte es schon unter der rot- grünen Bundesregierung verabschiedet werden, ist aber in zwei Anläufen an der Blockade der unionsgeführten Länder im Bundesrat gescheitert. Dennoch hat die SPD ein solches Gesetz, mit dem das Recht der VerbraucherInnen auf Information geregelt wird, zum Bestandteil des Koalitionsvertrags gemacht. Im Juni 2006 wurde das Verbraucherinformationsgesetz vom Bundestag beschlossen, im September stimmte der Bundesrat zu. Diesmal jedoch scheiterte es an den verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten Horst Köhler. Nach seiner Auffassung dürften entsprechend der Föderalismusreform nicht der Bund, sondern nur die Länder den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben übertragen.

Das neue Verbraucherinformationsgesetz trägt diesen Beanstandungen Rechnung. Nach dem Gesetzestext sollen es nun die Länder sein, die den Kommunen Aufgaben zur Information der VerbraucherInnen übertragen. Ansonsten ist der Inhalt gleich geblieben.