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Abstimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes


Zur morgigen Abstimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes erklärt Mechthild Rawert:


Der Deutsche Bundestag wird die Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes beschließen. Ich werde dieser Änderung zustimmen. Auch der konsequenten Hartnäckigkeit der SPD- Bundestagsfraktion ist es zu verdanken, dass die Unions- Fraktionen endlich ihren Widerstand zur Aufnahme der Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer- Entsendegesetz aufgeben mussten.


Die Regierungsfraktionen schaffen mit der Neuänderung die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass der von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelte Tarifvertrag ins Arbeitnehmer- Entsendegesetz aufgenommen und für allgemeinverbindlich erklärt wird. In dem Tarifvertrag sind Lohnuntergrenzen für BriefzustellerInnen von acht Euro bis 9,80 Euro brutto festgelegt.



Dieser Mindestlohn wird für die gesamte Branche der Briefdienstleistungen gelten. Ich begrüße sehr, dass es den Tarifparteien der Branche im Vorfeld gelungen ist, präzise zu definieren, welche Arbeitsnehmerinnen und Arbeitsnehmer unter den Tarifvertrag fallen. Profitieren werden die vielen Beschäftigten in den Betrieben oder selbstständigen Betriebsabteilungen, die "überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte" befördern. Auch Unternehmen, die überwiegend andere ArbeitnehmerInnen beschäftigen, aber eine Briefabteilung haben, müssen für ihre "Postboten" künftig den Post- Mindestlohn zahlen.


Die Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes ist notwendig gewesen. Ab 1. Januar 2008 werden die Postmärkte liberalisiert. Für Dienstleistungserbringer entsteht dadurch die Möglichkeit, in Deutschland umfassend Postdienstleistungen zu erbringen und dabei Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer einzusetzen, die nicht durch die in Deutschland maßgeblich tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen geschützt werden. Durch unsere Gesetzesänderung erreichen wir, dass der Wegfall des Briefmonopols keinen Wettlauf um die schlecht bezahltesten Löhne nach sich zieht.


Mindestlöhne müssen auch auf andere Branchen ausgeweitet werden. Wir wollen einen Wettbewerb um Qualität und Leistung, um „gute Arbeit“. Wir verhindern jetzt schon für die Branche der Briefdienstleistungen, dass ein Wettbewerb ausschließlich über niedrige Löhne stattfindet, die dann staatlich aufgestockt werden müssen. Ebenso wie meine KollegInnen der SPD- Bundestagsfraktion will ich weiterhin erreichen, dass es weitere branchenspezifische Mindestlöhne über die Ausweitung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes und über die Aktualisierung des Mindestarbeitsbedingungen- Gesetzes geben soll. Alle Branchen, die die nötigen Bedingungen erfüllen, haben bis zum 31. März 2008 Zeit, die Aufnahme in das Arbeitsnehmer- Entsendegesetz zu beantragen.


Mindestlöhne sind gut für unser Land! Die SPD- Bundestagsfraktion kämpft dafür!