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Getrennte Verantwortung unter einem Dach

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.07 steht die Kooperation von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) auf wackeligen Füßen. Die gemeinsame Trägerschaft für die Arbeitsvermittlung wie auch für die finanziellen und sozialen Leistungen an Langzeitarbeitslose widerspricht der im Grundgesetz festgelegten Aufgabenteilung von Bund, Ländern und Kommunen. LeistungsnehmerInnen müssten unterscheiden können, aus welcher Hand sie welche Leistung bekommen.

 Nach Auffassung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz muss die Betreuung und Vermittlung Langzeitarbeitsloser Aufgabe des Bundes bleiben. Als Korrektur schlägt er das Modell der getrennten Zuständigkeit unter einem Dach vor. Das sieht auch die SPD-Bundestagsfraktion so. Wir stehen dafür, dass bundesweit vergleichbare Strukturen existieren und kein Wirrwarr unterschiedlicher Regelungen entsteht, wie das noch vor der Reform der Fall war. Außerdem beweisen die Erfahrungen von 21 Kommunen, dass unter einer Anschrift, aber mit klar voneinander abgetrennten Verantwortlichkeiten der Träger, Bundesagentur und Kommune zusammen arbeiten können.

 Eine Kommunalisierung der Arbeitsvermittlung würde u.a. ihren Aktionskreis einschränken. Insbesondere aber würden viele Kommunen mit dieser Aufgabe völlig überlastet. Gerade auf eine Großstadt wie Berlin mit knapp 200.000 ALG II-EmpfängerInnen würden immense Zusatzkosten zukommen.

 Gewiss darf nicht geleugnet werden, dass es in den ARGEn tatsächliche Probleme beim Zusammenwirken von BA und Kommunen gab und gibt. So beklagen die Berliner Bezirke, dass sie auf die arbeitspolitischen Maßnahmen des JobCenters zu wenig Einfluss nehmen könnten und somit zu wenig auf die spezifischen Umstände vor Ort reagieren könnten.

 Viele Bezirke wollen deshalb nicht, dass die JobCenter in die alleinige Verwaltung der Bundesagentur für Arbeit überführt werden. Der Vorschlag von Olaf Scholz und der SPD-Bundestagsfraktion zeigt jedoch auch, dass keine Notwendigkeit zu einer Entweder-Oder-Entscheidung besteht. Mein Besuch im JobCenter Tempelhof-Schöneberg hat mir darüber hinaus gezeigt, dass sich die Zusammenarbeit in letzter Zeit erheblich verbessert hat. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht die Klagen gegen die Aufgabenteilung wie auch die Finanzierungsregelungen abgelehnt. Problematisch ist damit lediglich die bisherige gemeinsame Zuständigkeit innerhalb der ARGEn.

 Bis Ende 2010 soll nun eine Lösung her. Die Berliner Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion wird bereits in den kommenden Wochen gemeinsam mit den zuständigen Akteuren für Berlin nach soliden Lösungsmöglichkeiten suchen. Wir fordern außerdem die Disziplin der CDU/CSU-Fraktion, denn die Union wird voraussichtlich - wie schon 2003 - auf eine vollständige Kommunalisierung pochen. Dies würde aber in Deutschland den Graben zwischen armen und reichen Kommunen vertiefen. Das werden wir als SozialdemokratInnen auf jeden Fall verhindern.

Beitrag von Mechthild Rawert für die Mitgliederzeitung "Mitgestalten" der SPD Tempelhof-Schöneberg, Februar 2008