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Fragen und Antworten zur „Ohne Gentechnik“- Kennzeichnung

Nachdem das Gesetzespaket zum neuen Gentechnikrecht am 15.2.08 den Bundesrat passiert hat, wird bald auch die neue "Ohne Gentechnik"- Kennzeichnungsregelung in Kraft treten können. Dann können Anbieter entsprechend erzeugte Produkte kennzeichnen und Sie können beim Einkauf auswählen. Für die VerbraucherInnen ist das ein deutlicher Fortschritt, denn die meisten wollen, dass ihre Nahrungsmittel gentechnikfrei hergestellt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:

1. Warum ist die "Ohne Gentechnik"- Kennzeichnung wichtig?

VerbraucherInnen sollen beim Einkauf bewusst auswählen können. Das muss auch für Produkte „mit“ und „ohne“ Gentechnik gelten. Bisher können KonsumentInnen bei tierischen Produkten wie z.B. Milch und Eiern nicht erkennen, ob die Tiere mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden, denn die EU- Kennzeichnungsverordnung 1829/2003, seit April 2004 in Kraft, lässt hier eine Lücke. Sie schreibt zwar vor, auch gentechnisch veränderte Futtermittel entsprechend gekennzeichnet werden müssen, aber diese Information wird nicht an die VerbraucherInnen weitergegeben, da Milch, Eier und Fleisch keinen Hinweis auf genverändertes Futter haben müssen. Außer beim Einkauf von Ökoprodukten sind KonsumentInnen also bisher gezwungen, mit ihrem Einkauf bei Milch, Eiern und Fleisch den Anbau von gentechnisch veränderten Futterpflanzen zu unterstützen.

Demnächst bietet die "Ohne Gentechnik"- Kennzeichnung VerbraucherInnen die Möglichkeit, sich beim Einkauf bewusst gegen Gentechnik zu entscheiden. Bei der entsprechenden Nachfrage kann so ein wichtiger Impuls für den Markt entstehen. Die weitere Verbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen entscheidet sich bei den Futterpflanzen, denn 80 Prozent der weltweit angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen werden verfüttert. Jedes Jahr werden etwa 35 Millionen Tonnen Sojaprodukte in die Europäische Union (EU) eingeführt, die Hälfte davon gilt als gentechnisch verändert und landet zum allergrößten Teil im Futtertrog. Nur wenn es gelingt, einen Markt für gentechnikfreie Futtermittel zu entwickeln, wird es gelingen, den weltweit steigenden Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aufzuhalten.

2. Was bedeutet die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik"?

Lebensmittel mit der Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten oder daraus hergestellt werden.

Bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch und Eier sowie zusammengesetzten Lebensmitteln, die tierische Produkte enthalten, gilt zusätzlich: Sie dürfen die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" nur dann tragen, wenn auch die Tiere selbst nicht mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden.

3. Was ist mit Vitaminen und Zusatzstoffen?

In mit "Ohne Gentechnik" gekennzeichneten Lebensmitteln - sowohl tierischen als auch pflanzlichen - dürfen grundsätzlich auch keine mit Hilfe der Gentechnik hergestellten Vitamine und Zusatzstoffe enthalten sein. So darf z.B. ein Käse, der gentechnisch hergestelltes Labferment (Chymosin) enthält, nicht mit „Ohne Gentechnik“ gekennzeichnet werden.

Nur wenn ein solcher Stoff weltweit nicht mehr konventionell verfügbar ist, darf dieser verwendet werden. Das wird aber in einem aufwendigen Verfahren im Rahmen der EU- Ökoverordnung geprüft und von der EU- Kommission genehmigt. Bisher gibt es keine entsprechende Liste und es bleibt abzuwarten, ob es überhaupt Stoffe geben wird, die dort aufgeführt werden. Denn die „Ohne Gentechnik“- Kennzeichnung kann auch hier Marktwirkung entfalten: Wenn die Nachfrage nach Zusatzstoffen aus gentechnikfreier Herstellung größer wird, könnte auch das Angebot zunehmen.

Im Tierfutter dürfen mit Hilfe der Gentechnik hergestellte Vitamine und Zusatzstoffe wie z. B. Aminosäuren verwendet werden. Das entspricht der EU- Kennzeichnungsregelung für gentechnisch veränderte Futtermittel, denn als "gentechnisch verändert" müssen die Futtermittel nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen enthalten oder daraus hergestellt wurden. Vitamine und Aminosäuren werden den Futtermitteln der Nutztiere zugesetzt, um die Nutztiere gesund und leistungsfähig zu erhalten.

Mit Hilfe der Gentechnik hergestellte Vitamine und Zusatzstoffe sind nicht selbst gentechnisch verändert. Gentechnisch veränderte Vitamine und Zusatzstoffe gibt es nicht. Die zur Produktion von Vitaminen oder Zusatzstoffen eingesetzten gentechnisch veränderten Mikroorganismen müssen vollständig aus diesen Stoffen entfernt werden. In den jeweiligen Vitaminen, Zusatzstoffen oder Aromen des Futtermittels dürfen sie nicht mehr enthalten sein. Zwischen chemisch- synthetisch oder bakteriell gewonnenen Vitaminen und Zusatzstoffen besteht kein Unterschied. Die Vitamine und Zusatzstoffe werden entweder in der chemischen Fabrik oder im Labor mit Hilfe von gentechnisch veränderten Bakterien hergestellt. Im Gegensatz zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen im Freiland wird Gentechnik hier im geschlossenen System angewendet und es werden keine Gene in die Produkte eingebaut. Deshalb geht davon keine Gefahr für die Umwelt aus.

4. Wie lange müssen Tiere gentechnikfrei gefüttert werden?

So wie es auch im Rahmen der EU- Ökoverordnung Umstellungsfristen für die konventionelle Erzeugung auf die ökologische Erzeugung gibt, gibt es auch genaue Vorschriften für die Mindestdauer einer Fütterung ohne Gentechnik, die in einem eigenen Anhang der "Ohne Gentechnik"- Kennzeichnungsregelung aufgeführt sind. Bei der Fleischerzeugung gilt, dass Rinder zwölf Monate und nachweislich mindestens drei Viertel ihrer Lebenszeit ohne Gentechnik gefüttert werden müssen, bei Schafen und Ziegen sind es sechs, bei Schweinen vier Monate, bei Geflügel sechs Wochen. Milchkühe müssen drei Monate ohne Gentechnik gefüttert worden sein, bevor die Milch entsprechend beworben werden darf. Legehennen müssen sechs Wochen gentechnikfreies Futter fressen, bevor ihre Eier als "Ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden dürfen. Die Fristen wurden eingeführt, damit Landwirte sollen auch in der laufenden Haltung auf „Ohne Gentechnik“ umstellen können. Und auch für die Mäster und Milchviehhalter muss die Regelung möglichst einfach und rechtssicher sein. Viele Mastbetriebe erwerben Jungtiere von spezialisierten Züchtern. Sie müssen sie garantieren, dass die Tiere während der Mast ohne Gentechnik gefüttert werden, brauchen jedoch nicht nachzuweisen, dass bereits zuvor im Zuchtbetrieb auf gentechnisch veränderte Futtermittel verzichtet wurde. Entsprechendes gilt für Milchviehhalter.

Die Fristen entsprechen denen der EU- Öko- Verordnung und garantieren, dass die Tiere den größten Teil ihres Lebens Futter ohne Gentechnik bekommen haben.

5. Wann werden Produkte mit der "Ohne Gentechnik"- Kennzeichnung im Laden zu finden sein?

Die Regelung hat am 15.2.08 den Bundesrat passiert. Sie muss aber noch durch die EU- Kommission notifiziert und vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Wann dies geschieht, ist noch nicht genau absehbar. Wir rechnen damit, dass ab 1. Mai oder 1. Juni 2008 die Kennzeichnung zum Einsatz kommen kann. Aber nur bei entsprechendem Interesse der VerbraucherInnen werden die AnbieterInnen auch einsteigen.

6. Ist die "Ohne Gentechnik"- Kennzeichnung Pflicht?

Nein. Es handelt sich um eine freiwillige Kennzeichnung. Der Erfolg hängt also von den VerbraucherInnen ab, von Ihnen. Nur wenn Produkte „ohne Gentechnik“ auch nachgefragt werden, wird sich diese Kennzeichnung durchsetzen. Einige HerstellerInnen verzichten bereits heute freiwillig auf die Verfütterung von gentechnisch veränderten Pflanzen. Bisher konnten sie aber ihre Produkte nicht ausloben. Es ist damit zu rechnen, dass diese AnbieterInnen sehr schnell mit gekennzeichneten Produkten auf den Markt gehen werden.

7. Welche Anforderungen galten bisher für die "Ohne Gentechnik"- Kennzeichnung?

In Deutschland existierte bisher mit der Neuartige- Lebensmittel- Verordnung NLV bereits seit 1998 eine Regelung zur freiwilligen Kennzeichnung von Lebensmitteln mit "Ohne Gentechnik. Grundlage dafür war die damalige EU- Novel- Food- Verordnung, die seit 2004 durch die EU- Kennzeichnungsverordnung 1829/2003 für Lebensmittel und Futtermittel abgelöst ist (die alte Regelung sah für Futtermittel gar keine Kennzeichnungspflicht vor.)

Für die NLV galten folgende Anforderungen: - Das Produkt durfte nicht aus einem gentechnisch veränderten Produkt bestehen oder aus diesem hergestellt sein.

- Es durften auch sonst keinerlei Hilfsmittel wie Enzyme verwendet werden, zu deren Herstellung Gentechnik verwendet wurde.

- Bei tierischen Produkten durften die Tiere nicht mit Futtermitteln gefüttert werden, die in irgendeiner Form mit Gentechnik in Berührung gekommen waren. Auch gentechnisch hergestellte Tierarzneimittel durften in der Regel nicht eingesetzt werden.

Diese Anforderungen waren für Hersteller und Handel nur mit außerordentlich hohem Aufwand zu realisieren und sehr schwer überprüfbar. So müssen zwar gentechnisch veränderte Futterpflanzen gekennzeichnet werden, nicht aber gentechnisch hergestellte Enzyme. Für Futtermittel- Hersteller wie auch für Landwirte bedeutete dies in der Praxis unwägbare Risiken der Fehldeklaration. Diese Anforderungen haben dafür gesorgt, dass es bisher kaum Lebensmittel mit der Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" auf dem Markt gibt.

8. Ist in Produkten ohne Kennzeichnung Gentechnik drin?

Bei Lebensmitteln tierischer Herkunft ohne Kennzeichnung ist davon auszugehen, dass die Tiere mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Das heißt nicht, dass in diesen Erzeugnissen selbst gentechnisch veränderte Organismen enthalten sind. Es bedeutet aber, dass mit dem Einkauf solcher Produkte die Nachfrage nach gentechnisch veränderten Futtermitteln und damit auch der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen unterstützt werden.

Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs, die Gentechnik enthalten oder daraus hergestellt sind, müssen nach der EU- Kennzeichnungsverordnung 1829/2003 als gentechnisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden.

Wenn nichts draufsteht, ist keine Gentechnik drin. Allerdings können zusammengesetzte Produkte Vitamine und Zusatzstoffe enthalten, die gentechnisch hergestellt wurden. Wenn "Ohne Gentechnik" draufsteht, können Sie davon ausgehen. dass auch die Vitamine und Zusatzstoffe ohne Gentechnik hergestellt wurden.

9. Hat die "Ohne Gentechnik"- Kennzeichnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft bzw. auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen?

Die große Mehrheit der VerbraucherInnen lehnt die grüne Gentechnik ab. Wenn verstärkt tierische Lebensmittel wie Milch, Fleisch und Eier "Ohne Gentechnik" angeboten und gekauft werden, sinkt die die Nachfrage nach gentechnisch veränderten Pflanzen und deren Anbau geht zurück. In Deutschland ist bisher nur gentechnisch veränderter Mais zum Anbau zugelassen. Im Jahr 2007 wurde auf einer Fläche von 2685 Hektar gentechnisch veränderter Mais angebaut. Das sind 0,015 Prozent der Maisanbauflächen in Deutschland. In Spanien und Frankreich werden einige 10.000 Hektar gentechnisch veränderter Mais angebaut. Ansonsten sind die Äcker in der EU aber nahezu gentechnikfrei.

80 Prozent der weltweit angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen werden zu Futtermitteln verarbeitet. Deutschland und die Europäische Union sind ein wichtiger Abnehmer für gentechnisch veränderte Futterpflanzen. Jedes Jahr werden etwa 37 Millionen Tonnen Sojabohnen oder Sojaschrot in die EU importiert und überwiegend als Futtermittel verwendet. Ein großer Teil der importierten Soja ist gentechnisch verändert - vor allem, wenn sie aus den USA oder Argentinien kommt.

Wenn die „Ohne Gentechnik“- Kennzeichnung in Deutschland ein Erfolg wird, hat dies Signalwirkung: Möglicherweise werden dann auch andere Länder ähnliche nationale Regelungen einführen. Eine große Nachfrage beeinflusst die internationalen Märkte und kann den Anbau gentechnisch unveränderter Pflanzen unterstützen und stärken.

10. Wie stehen Verbraucherorganisationen, Umweltverbände und ökologische Lebensmittelwirtschaft zur "Ohne Gentechnik"- Kennzeichnung?

Die Kennzeichnung wird aus vielen Gründen begrüßt:

Die Verbraucherorganisationen begrüßen die neue Wahlfreiheit für KonsumentInnen. Endlich können VerbraucherInnen selbst wählen, ob sie den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen unterstützen wollen oder nicht. Wenn die 80%, die die Grüne Gentechnik ablehnen, beim Einkauf entsprechend auswählen, werden "Ohne Gentechnik"- Produkte boomen, und der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird wirtschaftlich uninteressant.

Auch die Umweltorganisationen begrüßen die Kennzeichnung, denn sie erhoffen sich davon, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zurückgedrängt wird. Im Anbau solcher Pflanzen werden Gefahren für Umwelt bzw. Biodiversität und Ökosysteme gesehen.

Die ökologische Lebensmittelwirtschaft begrüßt die Kennzeichnung, weil der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung wegen der Gefahr gentechnischer Verunreinigungen erschwert. Der Aufwand für Tests und Sicherheitsmaßnahmen wird größer. Wenn der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zurückgedrängt wird, wird die ökologische Erzeugung erleichtert.

11. Wie stehen die Unternehmen zur „Ohne Gentechnik“- Kennzeichnung?

Den AnbieterInnen wird mit dieser Kennzeichnung eine praktikable und rechtssichere Möglichkeit eröffnet, den Verzicht auf gentechnisch veränderte Futtermittel oder Zusatzstoffe auf dem Endprodukt ausloben und damit das Marktsegment für gentechnikfreie Produkte erschließen bzw. ausbauen zu können. Einige Unternehmen verzichten bereits auf gentechnisch veränderte Futtermittel. Sie können dies künftig für die VerbraucherInnen kenntlich machen.

Insgesamt verzichtet die Lebensmittelwirtschaft derzeit darauf, gentechnisch veränderte (und damit kennzeichnungspflichtige) Produkte auf den Markt zu bringen, weil die KonsumentInnen solche Produkte mit großer Mehrheit ablehnen. Einige HerstellerInnen planen bereits, darüber hinaus auf gentechnisch veränderte Futtermittel zu verzichten und die neue Kennzeichnung zu nutzen, weil sie dies als Wettbewerbsvorteil ansehen. Letztlich werden aber Sie als VerbraucherIn darüber entscheiden, ob und wie viele Unternehmen in die Kennzeichnung einsteigen: Wenn die Nachfrage groß ist wird sich auch das Angebot entsprechend entwickeln.

Es soll aber hier nicht verschwiegen werden, dass diese Entwicklung nicht im Interesse aller Wirtschaftsbeteiligten ist. Die Sorge um ihren Marktanteil erklärt die aufgeregten Reaktionen aus den Reihen einiger von der Gentechnikindustrie abhängigen Unternehmen wie z.B. den AnbieterInnen von gentechnisch veränderten Futtermitteln. Das ist auch die Ursache für die Versuche, die „Ohne Gentechnik“- Kennzeichnung in Misskredit zu bringen – wobei manchmal auch vor Falschbehauptungen nicht zurückgeschreckt wird.

Falschbehauptungen über die "Ohne Gentechnik"- Kennzeichnung:

"Die neue Kennzeichnung weicht die alte Regelung auf." Falsch. Die alte Regelung enthielt z.B. keine Aussagen zu Schwellenwerten, also zum Anteil von gentechnisch veränderten Organismen, der bei der Kennzeichnung toleriert wird. Deshalb wurde davon ausgegangen, dass der für die EU- Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel geltende Toleranzwert von 0,9% auch für die NLV gilt. Die neue Regelung geht grundsätzlich von der Nachweisgrenze (0,1 %)aus. Insofern stellt die neue Regelung sogar eine Verschärfung dar. Die neue Regelung ist allerdings eine Vereinfachung gegenüber der alten Regelung, weil sie keine Vorgaben mehr voraussetzt, die für die AnbieterInnen nicht oder extrem schwer einzuhalten sind, und weil sie erstmals definiert, bis wohin die Gentechnikfreiheit nachgewiesen werden muss.

"VerbraucherInnen werden irregeführt: In tierischen Produkten ist auch mit der "Ohne Gentechnik"- Kennzeichnung Gentechnik drin, weil gentechnisch hergestellte Vitamine und Zusatzstoffe erlaubt sind." Falsch. Erstens gilt für tierische Erzeugnisse das gleiche wie für pflanzliche, d.h. auch in Milchprodukten oder Eierprodukten muss auf solche gentechnisch hergestellten Stoffe verzichtet werden. Zweitens sind nur im Tierfutter solche gentechnisch hergestellten Stoffe erlaubt, aber diese enthalten drittens selbst keine gentechnisch veränderten Organismen mehr und sind viertens dann auch noch durch einen tierischen Organismus verarbeitet worden.

"Gentechnikfreie Futtermittel stehen kaum noch oder nicht mehr zur Verfügung". Falsch. Es gibt Schätzungen, dass z.B. in Brasilien noch so viele gentechnikfreie Futtermittel angebaut werden, dass die gesamte EU damit versorgt werden könnte. Außerdem gehen wir davon aus, dass die Nachfrage das Angebot bestimmt. Bisher gab es mangels praktikabler Kennzeichnung kaum Anreize, gentechnikfreie Futterpflanzen nachzufragen. Das wird sich nun ändern. Auch der gentechnikfreie Anbau in Ländern wie Brasilien wird damit unterstützt.