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Schönheitsoperationen dürfen nicht zum Verhängnis werden

Anlässlich der gestrigen Anhörung zum Thema Schönheitsoperationen erklärt die zuständige Berichterstatterin der AG Gesundheit der SPD- Bundestagsfraktion, Mechthild Rawert:

Aus Verbrauchersicht muss der Bereich der Schönheitsoperationen dringend neu geregelt werden. Die für die Anbieter lukrativen Eingriffe am gesunden Körper sind selbst bei gegebener Qualifikation der operierenden Fachärzte und Fachärztinnen nicht ohne Risiko. Laut einer Online- Umfrage der Stiftung Warentest (test 2/2008) ist jede/r vierte Operierte nicht mit dem Ergebnis des ästhetischen Eingriffs zufrieden. Fast jedem Zehnten wurde vor der Operation kein schriftlicher Vertrag vorgelegt.
Wichtig im Sinne einer Risikominimierung für den Patienten/die Patientin ist vor allem die sachkundige und umfassende Beratung der Interessenten im Vorfeld der Operation. Dies schließt eine fundierte Besprechung der Operationsfolgen ebenso mit ein wie die Nennung von Alternativen. Die Beratung muss zudem verständlich und gegebenenfalls gerichtsfest nachvollziehbar sein.

Ebenso entscheidend für einen umfänglichen Verbraucherschutz ist der obligatorische Haftpflichtversicherungsschutz der behandelnden Ärzte und Ärztinnen. Eine dafür zuständige Stelle, die bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht berufsrechtliche Konsequenzen ziehen kann und der qua gesetzlicher Bestimmung eine Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden muss, ist hierfür unerlässlich. Bezüglich der Haftungsfrage gilt es zu prüfen, inwieweit diese auch bei Folgeerkrankungen zum Tragen kommen kann.

Doch muss der Blick auch gerichtet werden auf die Qualifikation der behandelnden Ärzte und Ärztinnen. Hier begrüße ich ausdrücklich die Zusage der Bundesärztekammer in der gestrigen Anhörung, wonach sie im Rahmen der anstehenden Novellierung einzelner Bestimmungen der (Muster- )Berufsordnung prüfen will, ob die Durchführung von Schönheitsoperationen berufsrechtlich an den vorherigen Erwerb einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung gebunden werden kann.