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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juni 2008

Am 1. Juni treten das "Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft" und das "Gesetz zur Flexibilisierung der Freiwilligendienste" in Kraft.

Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft

Es soll einen Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts verhindern. Behörden können nun unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung einer Vaterschaft anfechten.

Die Anerkennung einer Vaterschaft erfordert nach geltendem Recht nur zwei Erklärungen: Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter. Normalerweise zeigt ein Vater mit einer solchen Erklärung, dass er Verantwortung für das Kind
übernehmen will. Jedoch können Vaterschaften auch allein zu dem Zweck anerkannt werden, für das Kind und einen Elternteil einen Aufenthaltstitel zu erhalten. In solchen Fällen können Behörden die Vaterschaftsanerkennung nun anfechten.

Voraussetzung ist u.a., dass erst die Vaterschaftsanerkennung die Einreise oder der Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteils zulässig macht. Die Anfechtungsmöglichkeit besteht nicht, wenn die anerkennende Person der leibliche Vater ist oder sie zu dem Kind eine sogenannte sozial- familiäre Beziehung hat oder hatte. Familien sollen durch die Anfechtung nicht auseinandergerissen werden. Die Anfechtung setzt als allgemeine Anfechtungsvoraussetzung weiter voraus, dass der Anerkennende nicht der leibliche Vater des Kindes ist.

Außerdem muss die Behörde für die Anfechtung bestimmte Fristen beachten.

Gesetz zur Flexibilisierung der Freiwilligendienste

Die Novelle löst die beiden Gesetze zur Förderung des Freiwilligen sozialen Jahres und des Freiwilligen ökologischen Jahres ab.

Mehrere kürzere Freiwilligendienste können künftig nacheinander absolviert werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Einsatzzeiten im In- und Ausland zu kombinieren. Freiwilligeneinsätze im Inland sind in Blöcke von mindestens sechs Monaten aufteilbar, die Höchstdauer der Einsätze ist auf 18 Monate beschränkt.

Ziel ist es, mehr junge Menschen für Freiwilligendienste zu gewinnen. Damit wird den verschiedenen Lebenssituationen junger Menschen Rechnung getragen.

Die Freiwilligendienste bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit, sich bürgerschaftlich zu engagieren. Gleichzeitig sind sie Orte informeller Bildung. Wer einen Dienst absolvieren möchte, muss die Schulpflicht erfüllt haben.