Hauptmenü

Bessere Versorgung für Schwerstkranke und Sterbende

Am 19. Juni wurde der Zwischenbericht “Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland durch Palliativmedizin und Hospizarbeit” der Enquete- Kommission des Deutschen Bundestages aus der vergangenen Legislaturperiode ,„Ethik und Recht der modernen Medizin” im Plenum beraten.

Die Enquete- Kommission wurde durch Beschluss des Bundestages vom 18. Februar 2003 eingesetzt. Sie ist der Überzeugung, dass Tod und Sterben als natürlicher Teil des menschlichen Lebens wieder in die Gesellschaft zurückgeholt werden müssen.
Der kurative (heilende) Ansatz müsse um eine lindernde Medizin (Palliativmedizin) ergänzt werden, die der Lebensqualität statt der künstlichen Lebensverlängerung dient. Patienten und Angehörigen sollte so viel Unterstützung und Kompetenz angeboten werden, dass ein Sterben zu Hause in der vertrauten Umgebung möglich ist. Die Enquete- Kommission hat die Entwicklung und den Stand von Palliativmedizin und Hospizarbeit aufgearbeitet, die Defizite analysiert und Empfehlungen für politische Entscheidungen formuliert.

Die Kommission kommt in ihrem im Juni 2005 veröffentlichten Zwischenbericht zu dem Ergebnis, dass der Anspruch des einzelnen Patienten auf Palliativversorgung unzureichend abgesichert sei und die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland trotz Fortschritten in den vergangenen Jahren noch immer Defizite aufweise. Dies betreffe den Aus- , Fort- und Weiterbildungsstand der Ärzte und Pflegekräfte, die materielle Ausstattung, die Organisation der medizinischen bzw. pflegerischen Behandlung sowie die gesetzlichen Regelungen.

Die Empfehlungen der Enquete- Kommission nehmen Bezug auf zahlreiche strukturelle Verbesserungen und Neuerungen, postulieren aber auch ein gesellschaftliches Umdenken. Eine ganze Reihe der Empfehlungen sind in dieser Legislaturperiode durch Gesundheits- und Pflegereform bereits aufgenommen und umgesetzt worden. Dazu gehören: • Die Stärkung des Patientenrechts auf bedarfsgerechte Palliativversorgung durch einen verbindlichen Anspruch. Dies wurde mit der Gesundheitsreform als Kassenleistung eingeführt. • Der Ausbau der ambulanten Pflege durch die Pflegereform. • Die Einführung von multiprofessionellen Palliativ- Care- Teams durch die Gesundheitsreform als Schnittstelle zwischen Krankenhaus und ambulanter Versorgung. Ärzte, Pfleger, Seelsorger, Therapeuten, Hospiz- Ehrenamtliche arbeiten aufeinander abgestimmt zum Wohle der Patienten. Folgenden Empfehlungen müssen noch umgesetzt werden: • Die Freistellung von Angehörigen von der Arbeit für Sterbebegleitung. Durch die Pflegereform wurde zwar eine 6- monatige Freistellung für Pflegende erreicht; aber z. B. kein 10- tägiger Sonderurlaub "Hospiz- Karenz". • Die Ausbildung muss hinsichtlich der Palliativmedizin und Sterbebegleitung verbessert werden z. B. im Medizinstudium, in der Pflegeausbildung und in der Weiterbildung für Ehrenamtliche. • Außerdem gilt es die Forschung auszubauen, um gute Qualität in der Versorgung der Patienten zu