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Auch Großeltern können Elternzeit nehmen

Um die Wahlfreiheit der Eltern zu stärken, will die Bundesregierung verschiedene Regelungen des Anfang 2007 in Kraft getretenen Bundeselterngeldgesetzes anpassen. Nach dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (16/10118) sollen in bestimmten Fällen künftig auch Großeltern das Recht auf Elternzeit bekommen, um ihre Enkel betreuen zu können.

Sinn und Zweck der Großeltern- Regelung ist nach Angaben der Bundesregierung "die mögliche Unterstützung von Eltern bei der Betreuung und Erziehung ihres Kindes durch die Großeltern, wenn ein Elternteil minderjährig ist oder als junger Volljähriger die Schule besucht bzw. eine Ausbildung absolviert und noch höchstens zwei Jahre bis zum regulären Abschluss braucht". Die Großeltern könnten den jungen Eltern und ihrem Enkelkind beispielweise helfen, die zunächst oft schwierige Situation im Anschluss an eine "Teenager-Schwangerschaft" zu bewältigen. Damit solle den jungen Eltern geholfen werden, die Schule oder Berufsausbildung abzuschließen.

Außerdem wird die Mindestbezugsdauer für das Elterngeld geändert. Wenn ein Elternteil künftig Elterngeld in Anspruch nehmen will, ist eine einheitliche Mindestbezugsdauer von zwei Monaten vorgesehen. Bisher war es ein Monat. Dadurch werde eine intensivere Bindung auch des zweiten Elternteils an das Kind unterstützt. "Vätern wird gegenüber Dritten die Entscheidung erleichtert, sich mehr Zeit für ihr Kind zu nehmen", schreibt die Regierung. Die Flexibilität des Elterngeldes bleibe bestehen, da die Elterngeldmonate auch weiterhin nicht am Stück genommen werden müssten, sondern frei auf den Zeitraum der ersten 14 Lebensmonate des Kindes verteilt werden können.

Nachteile für Wehrpflichtige bei der Berechnung des einkommensabhängigen Elterngeldes will die Regierung beseitigen. Da sich die Höhe des Elterngeldes, soweit es 300 Euro überschreitet, nach dem vor der Geburt des Kindes erzielten Einkommen berechnet, kann dies bei Vorliegen von Wehr- oder Zivildienstzeiten Nachteile mit sich bringen. Diesen Nachteil will die Bundesregierung ausgleichen, indem die betroffenen Monate aus dem Bemessungszeitraum herausgenommen werden. So wird bereits jetzt schon bei schwangerschaftsbedingten Krankheiten verfahren.