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Bund zahlt bis 2013 insgesamt 4 Mrd. Euro für Kinderbetreuung

Bis 2010 sollen bundesweit für rund 21 Prozent der unter Dreijährigen Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 soll es einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, geben. Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (16/10173) der Bundesregierung hervor.

Der Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder bis drei Jahre sei jedoch erheblich größer. Bund und Länder hätten deshalb den Ausbau des Betreuungsangebotes vereinbart. Schrittweise soll bis 2013 eine bundesweit durchschnittliche Betreuungsquote von 35 Prozent erreicht werden. Der Bund werde sich von 2008 bis 2013 an der Ausbaufinanzierung mit insgesamt bis zu 4 Milliarden Euro beteiligen und ab 2014 mit 770 Millionen Euro pro Jahr an den Betriebskosten.
Die Bundesregierung teilt mit, dass sie Betreuungsangebote "in großer Vielfalt" anstrebe. Es sollen verschiedene Angebote in Kinderkrippen, altersgemischten Gruppen und in der Kindertagespflege geben. Der Bereich der Kindertagespflege müsse dafür zu einem attraktiven Berufsfeld weiter entwickelt werden, um qualifiziertes Personal für die Aufgaben gewinnen zu können.