Die Bundesregierung hält das Potenzial der so genannten integrierten Versorgung für noch nicht ausgeschöpft. Bislang seien mehr als 5.500 entsprechende Verträge abgeschlossen worden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/10172) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/10102).
Die überwiegende Zahl der Verträge sei jedoch nach wie vor auf enge Indikationen bezogen, heißt es. Die "integrierte Versorgung" nach dem Fünften Sozialgesetzbuch bedeutet, dass Haus- und Fachärzte zusammen mit stationären Einrichtungen eine gemeinsame medizinische Versorgung anbieten. Dafür steht ihnen ein gemeinsames Budget zur Verfügung.
Die Regierung erwartet zudem, dass die Krankenkassen mit der Einführung des Gesundheitsfonds Anfang 2009 überprüfen werden, ob Verträge zur integrierten Versorgung die Wirtschaftlichkeit erhöhen, die Qualität steigern und die Versichertenbindung festigen.