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Schutz vor Pflanzenschutzmittelrückständen

Am 16.10.2008 hat der Deutsche Bundestag den Antrag „Schutz vor Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmittel verstärken“ auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beschlossen.

Die in Deutschland erzeugten landwirtschaftlichen Produkte weisen einen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard auf. Dennoch ist bei Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, insbesondere bei Obst und Gemüse, zu konstatieren, dass regelmäßig Pflanzenschutzmittelrückstände oberhalb ihrer Grenzwerte festgestellt werden.

Ziel muss sein, eine Versorgung mit gesunden Lebensmitteln und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Sicherheit der Lebensmittel weiterhin sicherzustellen. Dies soll insbesondere erreicht werden durch eine Verstärkung von Kontrollen, eine Schwachstellenanalyse des bestehenden Kontrollsystems, eine europäische Harmonisierung bestehender Regelungen für in Deutschland erhältliche Nahrungsmittel und durch eine effektivere Ahndung von Verstößen gegen das Pflanzenschutzrecht sowie gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, zusammen mit den Ländern die Anstrengungen zur Aufdeckung, Verfolgung und Rückführung von nicht akzeptablen Belastungen der Lebensmittel mit Pflanzenschutzmittelrückständen zu verstärken. Die selbst gesetzten Ziele im Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz sollen mit Nachdruck angegangen werden. Sie werden mit Blick sowohl auf einheimische Agrarprodukte als auch auf Importe aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und Drittstaaten umgesetzt. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, eine zentrale Stelle beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einzurichten. Sie dient der Erfassung und wissenschaftlichen Bewertung von Daten aus den Bundesländern, den Bundesämtern und aus EU und Drittländern. Die wissenschaftliche Bewertung möglicher Risiken durch eine Belastung durch Mehrfachrückstände muss vorangebracht werden.