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Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung

Am 12. November hat der Bundestag den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in 1. Lesung beraten.

Unerwünschte Telefonwerbung hat sich in der letzten Zeit zu einem die Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich belästigenden Problem entwickelt. Außerdem werden vermehrt Fälle von vermeintlich oder tatsächlich „untergeschobenen“ Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit Telefonwerbung bekannt.

Bereits nach geltendem Recht ist Werbung durch Telefonanrufe rechtswidrig, wenn sie ohne Einwilligung des Angerufenen erfolgt. Die Durchsetzung des geltenden Rechts stößt in der Praxis allerdings auf Schwierigkeiten. Meist liegen die erforderlichen Angaben zu dem AnruferInnen gar nicht vor. Das ist z. B. der Fall, wenn die Anrufer ihre Rufnummer unterdrücken.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig generell Verträge widerrufen können, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Dies gilt dann auch für telefonisch geschlossene Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über die Erbringung von Wett- und Lotterie- Dienstleistungen.

Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung werden künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet. Schließlich soll die Rufnummernunterdrückung bei Werbung mit einem Telefonanruf verboten werden, und Verstöße hiergegen sollen ebenfalls mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.