Mehr Transparenz, die bessere Möglichkeiten zur Durchsetzung von Sanktionen und eine Erweiterung der Befugnisse der Bundesnetzagentur: Dies sind die zentralen Punkte eines Regierungsentwurfs eines Ersten Gesesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, der am 12. November in 1. Lesung vom Bundestag beraten wurde.
Künftig soll der VerbraucherInnen besser über 0180- Nummern informiert werden.
Derzeit sind die Anbieter und Anbieterinnen solcher Nummern nur dazu aufgefordert, den Preis für den Anruf aus dem deutschen Festnetz zu nennen sowie auf die Möglichkeit abweichender Preise aus dem Mobilfunknetz hinzuweisen. Das führt zu zum Teil undurchschaubaren Kosten. Darüberhinaus bemängelt die Bundesregierung, dass eine vorgeschriebene Verteilung der Kosten auf AnruferInnen und AnbieterInnen von Seiten der AnbieterInnen praktisch nicht umgesetzt wird. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die AnbieterInnen verpflichtet werden auch die Mobilfunkpreise für 0180- Nummern anzugeben. Zudem sollen diese nach oben hin gedeckelt werden - auf maximal 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf.
VerbraucherInnen sollen des Weiteren besser vor Verträgen bei der Betreiberauswahl (Preselection) geschützt werden. Bisher war die Umstellung relativ intransparent. Verbrauchern wurden dabei zum Teil Verträge „untergeschoben“, ohne dass sie sich dessen bewusst waren. Weitere solcher Missbrauchsfälle sollen verhindert werden. In Zukunft soll die Erklärung der Teilnehmer zur Einrichtung oder Änderung der Betreibervorauswahl oder die Vollmacht zur Abgabe dieser Erklärung der Textform bedürfen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen zudem Bußgelder eingeführt werden, insofern gegen die Verordnung (EG) Nr. 717/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2007 verstoßen wird. Es handelt sich dabei um die europäische Roaming- Verordnung, die das Telefonieren in anderen als dem eigenen Mobilfunknetz regelt. Um die Umsetzung der Verordnung zu sichern, sollen die Kompetenzen der Bundesnetzagentur erweitert werden.