Am 12. November 2008 hat der Bundestag in 1. Lesung den Regierungsentwurf zur Reform des Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG) beraten.
Handlungsbedarf: die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser
Die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser ist schwieriger geworden. Wichtige Gründe dafür sind die gestiegenen Personal- und Sachkosten. Diese können nach geltendem Recht der Krankenhausfinanzierung nicht auf die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Fallpauschalen umgelegt werden.
Außerdem zahlen Krankenhäuser notwendige Investitionen entgegen der Zweckbindung mit Geldern, die eigentlich zur Versorgung der Patienten eingesetzt werden sollen. Beides führt zum Abbau von Pflegepersonal, zur Überlastung des bestehenden Personals, und zu einer Gefährdung der Qualität der Versorgung.
Die Kernaussage des Gesetzes
Der Gesetzentwurf gibt die Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung ab 2009 vor. Er enthält strukturelle Reformen der Investitionsfinanzierung und stellt zusätzliche Mittel zur Bezahlung der Pflegekräfte und zu ihrer Neueinstellung bereit.
Finanzierung von Tarifsteigerungen
Nach bereits geltendem Recht dürfen die Preise für Krankenhausleistungen nur analog zur den Krankenkasseneinnahmen steigen (Grundlohnanbindung). Durch die Tariferhöhungen erhöhen sich die Kosten der Krankenhäuser jedoch wesentlich stärker. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass die Preissteigerungen, die nicht über die geltende Regelung abgegolten werden, zur Hälfte von den Krankenkassen finanziert werden. Dadurch verringert sich der Kostendruck auf die Krankenhäuser und verhindert weitere übermäßige Arbeitsverdichtungen.
Förderung von 21.000 Stellen im Pflegedienst
Außerdem wird zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern ein Förderprogramm eingeführt. Dadurch werden in drei Jahren bis zu 21.000 zusätzliche Stellen im Pflegedienst zu 70 Prozent anteilig durch die Krankenkassen finanziert. Zusätzlich wird der Sparbeitrag der Krankenhäuser in Form des Rechnungsabschlags von 0,5 Prozent bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ab 1. Januar 2009 aufgehoben.
Weitere Inhalte:
- Aufhebung der Grundlohnbindung
- Verbesserte Finanzierung der Psychiatrie
- Einführung eins bundesweiten Basisfallkorridors
- Entwicklungsauftrag für leistungsorientierte Investitionspauschalen