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Rawert: Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen verbessern

Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Erwerb von Kapitalanlagen erklärt Mechthild Rawert:

Die SPD- Bundestagsfraktion setzt sich für mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen ein. Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise haben gezeigt, dass die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Geschäften mit Finanzdienstleistungen gestärkt werden muss. Zahlreiche Anleger haben in Folge der Krise bei risikoreichen Anlageentscheidungen Geld verloren, ohne sich über das Risiko des Anlageproduktes bewusst gewesen zu sein. Die SPD wird in diesem Bereich offensiv Gesetzesänderungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vorantreiben.

Die Regelungen im § 37a des Wertpapierhandelsgesetzes zur Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bei Falschberatung bei Wertpapiergeschäften sollen aufgehoben werden. Es soll nun die normale Verjährungsfrist des BGB auch für Beratung gelten. Die Verjährungsfrist soll somit drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von dem Schaden erlangt hat, betragen. Bei Unkenntnis vom schädigenden Ereignis ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs damit bis zu zehn Jahre nach seiner Entstehung möglich.

Die Beratung und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher muss verbessert werden. Um die Beweislage im Streitfall zu verbessern, soll der Anleger bei Anlageentscheidungen ausdrücklich eine separate Dokumentation über das mit der Anlageentscheidung verbundene Risiko unterschreiben. Dies darf nicht in einer umfangreichen und unübersichtlichen Unterlage versteckt sein. Die Bank muss auf das jeweilige Anlagerisiko hinweisen. Die Unterschrift des Kunden darf nicht in umfangreichen internen Unterlagen der Bank verschwinden. Es soll festgeschrieben werden, dass der Kunde eine Kopie dieser von ihm unterschriebenen Dokumentation über das Anlagerisiko erhält.

Die SPD- Bundestagsfraktion wird weiter prüfen, welche Konsequenzen im Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen aus den Erfahrungen mit der Finanzmarktkrise zu ziehen sind. Sie wird klären, welche gesetzgeberischen Schritte hier noch notwendig sind.