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Contergangeschädigte angemessen unterstützen

Die Bundesregierung soll eine angemessene Unterstützung von Contergangeschädigten auch in Zukunft sicherstellen. Das fordern die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag (16/11223). Unter anderem soll die Regierung sich dafür einsetzen, dass die Erschwernisse bei der Gewährung von Leistungen zum Beispiel in Bereichen wie Pflege und Mobilität beseitigt würden. Die bereits begonnene Reform bei der Finanzausstattung und Struktur des Stiftungsgesetzes der Conterganstiftung solle zudem zügig dem Bundestag vorgelegt werden.

Die Fraktionen begründen ihren Antrag mit den bis heute schmerzhaften Spätfolgen, die den Contergangeschädigten durch einen der größten Medizinskandale entstanden seien.
Um die Lebenssituation der Geschädigten in finanzieller Hinsicht zu verbessern, seien die Conterganrenten zum 1. Juli 2008 zwar verdoppelt worden. Außerdem stünden ihnen zusätzlich Ansprüche auf Leistungen aus den Sozialversicherungen wie Kranken- , Renten- oder Pflegeversicherung zu. In der Praxis sei jedoch häufig nicht bekannt, mit welchen besonderen Schwierigkeiten Contergangeschädigte zu kämpfen hätten. Als Beispiel nennen die Antragsteller eine mangelnde Flexibilität etwa bei der Gewährung von Gesundheits- oder Pflegeleistungen.

Es sei demnach erforderlich, betonen die Fraktionen, zu prüfen, ob und wenn ja, welche Maßnahmen erforderlich sind, um der besonderen Lebenssituation der Contergangeschädigten, insbesondere in Bezug auf Folge- und Spätschäden, gerecht zu werden.