50 Sachverständige nehmen im Gesundheitsausschuss Stellung
Der Umgang mit Gendiagnosen beschäftigt den Gesundheitsausschuss. Für Mittwoch, den 21. Januar 2009, hat er 50 Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen. Sie sollen sich zum Regierungsentwurf eines Gediagnostikgesetzes äußern.
Mit ihrem Gesetzentwurf über genetische Untersuchungen bei Menschen (16/10532, 16/10582) will die Bundesregierung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärken und einen Missbrauch von Untersuchungsergebnissen verhindern. Künftig soll es für jeden Bürger möglich sein, sich das eigene Genom für einen erschwinglichen Preis entschlüsseln zu lassen.
Einwilligung erforderlich
Genetische Untersuchungen sollen nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und nur von Ärzten vorgenommen werden dürfen. Wenn Untersuchungen eine Voraussage über die Gesundheit der untersuchten Person oder eines ungeborenen Kindes erlauben, will die Regierung eine Beratung vor und nach der Untersuchung zwingend vorschreiben.
Bei einer vorgeburtlichen Untersuchung dürfen nur Eigenschaften festgestellt werden, die die Gesundheit des ungeborenen Kindes vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Vaterschaftstests sollen nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person zulässig sein.
Einschränkungen für Versicherungen und Arbeitgeber
Versicherungsunternehmen und Arbeitgeber dürfen nach dem Willen der Regierung von Kunden keine genetischen Untersuchungen fordern. Allerdings sollen Versicherungskunden, die besonders hohe Lebensversicherungen abschließen wollen, Auskunft über bereits vorhandene genetische Untersuchungen geben müssen. Beim Arbeitsschutz sollen genetische Untersuchungen nur eingeschränkt zugelassen werden.
Zeit: Mittwoch, 21. Januar 2009, 13 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Reichstagsgebäude, SPD- Fraktionssaal (3 S 001)
Anmeldung: Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227- 32407 , Fax: 030/227- 36724 , E- Mail: gesundheitsausschuss@bundestag.de) unter Nennung des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages.