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Betreuung posttraumatischer Störungen stärken

Am 12. Februar 2009 hat der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen den von der SPD- Bundestagsfraktion initiierten Koalitionsantrag „Betreuung bei posttraumatischen Belastungsstörungen stärken und weiterentwickeln” beschlossen.

Leib und Leben von Soldatinnen und Soldaten, wie auch der zivilen Beschäftigten der Bundeswehr gilt es sowohl beim Dienst im Inland als auch in Auslandseinsätzen zu schützen. Dazu gehört auch ihre seelische Unversehrtheit. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Auslandseinsätze stetig angestiegen. Immer mehr Soldatinnen und Soldaten sowie auch Zivilbeschäftigte verrichten ihren Dienst weit weg von Familien und Freunden. Dies bringt besondere körperliche und seelische Belastungen mit sich. Immer wieder kommt es bei Einsätzen zu traumatisierenden Situationen. Die darauf folgende Stressreaktion kann im weiteren Verlauf zur Entwicklung einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) führen. Die mittel- und langfristigen Folgen davon sind u.a. oft Depressionen, Gereiztheit, Verschlossenheit oder auch Suchtprobleme. Dies kann auch bis zur Dienstunfähigkeit führen. Die Zahl der Betroffenen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Sie werden in vier Bundeswehrkrankenhäusern behandelt. Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit spezialisierten zivilen Ärzten und Einrichtungen. Damit hat die Bundeswehr bei den bisherigen Einsätzen gute Erfahrungen gemacht.

Dennoch wird angesichts steigender Fallzahlen und absehbarer zukünftiger Einsatzszenarien Handlungsbedarf gesehen. Deshalb wird die Bundesregierung u. a. aufgefordert:
• Eine zentrale Ansprechstelle innerhalb der Gesundheitsdienste der Bundeswehr zu Hilfsangeboten und Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene und deren Angehörige zu schaffen.
• Psychosoziale Beratungsangebote innerhalb der Bundeswehr einzurichten, die von PTBS- Betroffenen und ihren Angehörigen auch anonym und telefonisch in Anspruch genommen werden können.
• Den militärärztlichen Befragungs- und Beratungsbogen der Rückkehrer- Begutachtung um ein Kapitel „psychische Belastungen“ zu erweitern.