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Verbraucherpolitischer Bericht 2008

Der Bundestag debattierte am 13. Februar 2009 die Unterrichtung zum „Verbraucherpolitischen Bericht 2008“. Die Liberalisierung der Märkte, technischer Fortschritt und eine stetig steigende Angebotsvielfalt an neuen Produkten und Dienstleistungen lassen Konsumentscheidungen immer komplexer werden.

Auch die zunehmende Eigenverantwortung bei Gesundheit, Pflege und Altersvorsorge fordert die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Bundesregierung begleitet den tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel mit einer verantwortungsbewussten Verbraucherpolitik, ohne die Wirtschaft mit unverhältnismäßigen Auflagen zu belasten. Es gilt, einen institutionellen und rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem Gefahren für die Gesundheit abgewehrt werden und ausgewogene Rechte und Pflichten zwischen den Marktpartnern verankert sind. Dabei sind Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit aller Marktbeteiligten zu wahren.

Die Verbraucherpolitik der Bundesregierung orientiert sich am Leitbild des mündigen Verbrauchers. Sie macht es sich daher zur Aufgabe, die Entscheidungsspielräume der Verbraucherinnen und Verbraucher zu sichern und sie für ihre Entscheidungen mit entsprechenden Rechten und Instrumenten zu stärken. Ohne Rückhalt im Verbraucherrecht wären sie gegenüber Unternehmen vielfach in einer unterlegenen Position - wirtschaftlich, strukturell und im Hinblick auf die für sie zugänglichen Informationen. Gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln und die Sicherheit jeglicher Produkte für den privaten Konsum sind wesentliches Anliegen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass die angebotenen Produkte und Dienstleistungen sicher sind.