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Verbraucherpolitischer Bericht 2008

Der bereits am 13. Februar 2009 beratene und von der SPD- Bundestagsfraktion als unzureichend kritisierte „Verbraucherpolitische Bericht 2008“ des Bundesministeriums Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird heute in den zuständigen Ausschüssen behandelt.

Aus Sicht von Mechthild Rawert sind - bei allen Fortschritten - folgende Punkte weiterhin zu verfolgen:

- Verbot von Werbung und mündlichen Vertragsabschlüssen über das Telefon
- Verbesserung des unzureichenden Datenschutzes im Internet
- Klare Kennzeichnung bedenklicher Lebensmittel - Stichwort „Nährwert- Ampel“

Der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellte Bericht geht von folgenden Überlegungen aus:
Die Liberalisierung der Märkte, technischer Fortschritt und eine stetig steigende Angebotsvielfalt an neuen Produkten und Dienstleistungen lassen Konsumentscheidungen immer komplexer werden. Die verbraucherpolitischen Schwerpunkte der Bundesregierung zielen auf die Stärkung der Verbrauchersouveränität, Sicherung der Chancengleichheit für VerbraucherInnen am Markt sowie die Gewährleistung ihrer Gesundheit und Sicherheit.
Entscheidende Voraussetzungen dafür:
- Transparenz von Angeboten
- Rechtlicher Schutz der Verbraucherinteressen
- Effektive Rechtsdurchsetzung

Mit dem Verbraucherinformationsgesetz wurde hier im Mai 2008 ein wichtiger Schritt getan. So sind Behörden seitdem verpflichtet, Anfragen von Verbrauchern zu beantworten. Bezweckt wird mehr Markttransparenz, damit Verbraucher sich besser über die Qualität von Lebensmitteln informieren können.
Auch die zunehmende Eigenverantwortung bei Gesundheit, Pflege und Altersvorsorge fordert eine Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit dem „Pflege- Weiterentwicklungsgesetz“ und dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ werden hier die Rechte von Pflegebedürftigen gestärkt.
Das Projekt „Markttransparenz im Gesundheitswesen“ thematisiert die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Forschungsprojekt „Ambulante Pflegedienstleistungen untersucht die öffentliche Transparenz hinsichtlich der qualitativen Leistungsfähigkeit ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen. Seit Januar 2008 können Institutionen, Verbände und Einzelpersonen die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Personen“ unterzeichnen und verdeutlichen, wie diese Charta in der Praxis umgesetzt wird.

Daraus abgeleitet wurde das Projekt www.heimverzeichnis.de; erstmals sind hier alle relevanten Akteure beteiligt, um verbindliche Kriterien für die Pflegequalität in Heimen zu entwickeln. Das Ergebnis soll eine anbieterunabhängige Website mit jederzeit vergleichbaren Informationen zu den einzelnen Pflegeeinrichtungen sein.
Mit dem Aktionsplan gegen Allergien wird außerdem angestrebt, den Alltag von Allergikerinnen und Allergikern zu erleichtern und Allergien in der Breite zurückzudrängen.