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Rawert: Gleichstellung in der Arbeitswelt verwirklichen

Drei Tage vor dem Internationalen Tag der Frau nahm der Bundestag am 5. März 2009 die Unterrichtung durch die Bundesregierung „Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)” zur Kenntnis und debattierte die Ergebnisse. Bereits am 3. März hatte die SPD- Bundestagsfraktion ihr Positionspapier „Jetzt sind Frauen dran: Gleiche Chancen im Beruf verwirklichen” beschlossen.

Nur gesetzliche Regelungen führen zum Ziel

Auch 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, in dem Gleichberechtigung und Gleichberechtigungsgebot verankert sind, sind Frauen von tatsächlicher Gleichberechtigung weit entfernt. Vor allem am Arbeitsplatz und bei der Entlohnung sind die Unterschiede groß. Dieser sozialen Ungerechtigkeit will die SPD- Bundestagsfraktion mit dem 10- Punkte- Plan „Jetzt sind Frauen dran: Gleiche Chancen im Beruf verwirklichen" begegnen.

Ziel der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es, dass Deutschland bei der Gleichberechtigung endlich vorankommt. Deshalb stehen folgende gesetzliche Maßnahmen im Mittelpunkt:

- Die Einführung einer gesetzlichen Quote für die Besetzung von Aufsichtsräten. Denn die dortige Männerdominanz sei ein Grund für die bestehenden Benachteiligungen von Frauen bei der Bezahlung und Besetzung von Führungspositionen. Norwegen hat mit der Quote hervorragende Erfahrungen gemacht – das könne Deutschland auch schaffen.
- Die SPD- Bundestagsfraktion strebt gesetzliche Regelungen für die Privatwirtschaft an, damit Frauen die gleiche Teilhabe an Führungspositionen haben.
- Es soll ein verbindlicher Diskriminierungs- Check für Tarifverträge einführt werden. So könne sicher gestellt werden, dass typische „Frauenberufe“ nicht schlechter bewertet werden als Berufe, die überwiegend von Männern ausgeübt werden. Das würde - in Verbindung mit anderen Maßnahmen wie dem gesetzlichen Mindestlohn - dazu führen, dass endlich mehr Lohngleichheit erreicht werden kann.

Union blockiert Fortschritt durch gesetzliche Regelungen

Wenn es um gesetzliche und damit wirkungsvolle Maßnahmen zur Herstellung von Gleichstellung geht, ist mit der CDU/CSU- Fraktion und der Bundesfrauenministerin leider kein gemeinsames Vorgehen möglich. Den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten reichen aber Appelle an den guten Willen der Privatwirtschaft nicht. Denn fast acht Jahre bestehe die freiwillige Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft. Die erzielten Fortschritte seien jedoch nicht der Rede wert. Wer weiter auf Freiwilligkeit setze, setze auf Stillstand! Und weil die SPD- Bundestagsfraktion Fortschritt will, setzt sie auf gesetzliche Regelungen!

Denn es hat sich gezeigt, dass viele gesetzliche Regelungen, die beschlossen wurden, seit die SPD an der Regierung ist, Erfolge gebracht haben. Dazu zählen das Elterngeld und die damit verbundenen Partnermonate, der Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige, der Ausbau der Ganztagsschulen und das Bundesgleichstellungsgesetz. Übrigens hatte die SPD- Bundestagsfraktion dabei immer wieder mit den Widerständen der Union zu kämpfen.

Sechsten Bericht debattiert

Die Bundesrepublik Deutschland hat im April 1985 das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18. Dezember 1979 (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination – CEDAW) ratifiziert. Gemäß Artikel 18 des Übereinkommens sind die Vertragsstaaten verpflichtet, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mindestens alle vier Jahre einen Bericht über die zur Durchführung des Übereinkommens getroffenen Gesetzgebungs- , Gerichts- , Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen und die diesbezüglichen Fortschritte vorzulegen. Der erste Bericht der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1988 präsentiert.

Am Arbeitsplatz und bei der Entlohnung sind die Unterschiede groß
In ihrem sechsten Bericht legt die Bundesregierung einleitend dar, dass es Ziel ihrer Gleichstellungspolitik sei, gleiche Chancen für Frauen und Männer in allen Lebensbereichen herzustellen. Dabei sei in Deutschland die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in der Familie und im Erwerbsleben als Ursache für viele Ungleichbehandlungen eine durchgängige Herausforderung. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sei heute das zentrale gleichstellungspolitische Anliegen. Ohne eine Neuausrichtung der geschlechtsspezifischen Verantwortlichkeiten in Familie und Beruf und ohne das Bereitstellen der hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen sei Gleichstellung nicht durchsetzbar. Als weitere Ziele werden die Erweiterung der Erwerbsmöglichkeiten für Frauen, die Förderung von Frauen und Kindern mit Migrationshintergrund, die Information und Begleitung von Schwangeren sowie der Schutz von Frauen vor Gewalt hervorgehoben.