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Rawert: Deutschland muss Vorreiterrolle bei tierversuchsfreien Testverfahren ausbauen

Anlässlich des Inkrafttretens der neuen EU- Kosmetikrichtlinie am 11. März erklärt die SPD- Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert:

Ich begrüße, dass mit Inkrafttreten der neuen Kosmetikrichtlinie Tierversuche für Kosmetika ab sofort verboten werden. Damit wurde ein wichtiger Beitrag für den Tierschutz geleistet.

Die EU- Kosmetikrichtlinie bestimmt, dass ab März 2009 kosmetische Mittel, Bestandteile kosmetischer Mittel und Kombinationen solcher Bestandteile in der EU nicht mehr in Tierversuchen getestet werden dürfen. Ebenso verboten ist der Verkauf von Kosmetika in der EU, die in Tierversuchen geprüft wurden oder die im Tierversuch geprüfte Bestandteile oder Kombinationen von Bestandteilen enthalten.
Für einzelne Tierversuche, bei denen die Entwicklung alternativer Testmethoden besonders schwierig ist, gilt dieses Verbot ab März 2013 - unabhängig davon, ob dann alternative Methoden zur Verfügung stehen oder nicht.

Die Förderung tierversuchsfreier Testverfahren ist eines meiner zentralen Anliegen, so Rawert. Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein, wenn es darum geht, alternative Versuchsmethoden zu fördern und auszuwerten. Hervorzuheben ist hier die staatliche Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) mit Sitz in Tempelhof- Schöneberg. Ziel dieser Einrichtung ist es, insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche durch alternative Untersuchungsmethoden zu ersetzen, die Zahl der Versuchstiere auf das wirklich unerlässliche Maß zu reduzieren und die Leiden und die Schmerzen der Versuchstiere im Experiment zu vermindern.