Die Lohndiskriminierung von Frauen hat viele Ursachen. Neben einem Steuerrecht, das die Einverdiener- Ehe begünstigt und Frauen auf die Zuverdienerinnenrolle reduziert, sind vor allem die horizontale und vertikale Segregation auf dem Arbeitsmarkt für das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern verantwortlich. Gut bezahlte Berufe sind Männersache, Berufe mit niedrigen Verdiensten dagegen eher Frauendomänen. Mit 70 Prozent ist der Anteil von Frauen im Niedriglohn- Sektor überdurchschnittlich hoch.
Es gilt außerdem: Je höher das Einkommensniveau, desto größer fallen die Unterschiede zwischen Männern und Frauen aus. Umgekehrt liegen die Einkommen von Männern und Frauen am unteren Ende der Einkommensskala näher zusammen.
Eine mutige und offensive Gleichstellungspolitik verlangt auch nach einem gesetzlichen Mindestlohn, wie ihn im Übrigen bereits 20 der 27 EU- Mitgliedstaaten eingeführt haben. In Großbritannien, das 1999 einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt hatte, verringerte sich der Gender Pay Gap bis 2005 um insgesamt vier Prozent.
Vor 15 Jahren wurde Artikel drei des Grundgesetzes ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Diesen Verfassungsauftrag müssen wir endlich mit Leben füllen. Hierzu gehört auch ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft.