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Krankenversicherungsbeiträge besser absetzbar

Ab 2010 sollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erheblich besser steuerlich abziehbar sein als bisher. Dazu wurde der Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, Drs. 16/12254) am 19. März 2009 in 1. Lesung beraten.

Das Bürgerentlastungsgesetz sieht vor, dass ab 1.1.2010 alle Aufwendungen für eine Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Beitragsanteile, die dazu dienen, über die Grundversorgung hinauszugehen, wie z. B. die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus, können somit nicht abgesetzt werden. Die steuerliche Berücksichtigung aller Beiträge zugunsten einer Krankenvollversicherung wäre sozial ungerecht, da davon nur diejenigen profitieren würden, die sich die hohen Beiträge für diese Tarife leisten können. Beiträge zur Krankenversicherung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder werden ebenfalls berücksichtigt. Damit sich bei Arbeitnehmern die regelmäßig anfallenden Vorsorgeaufwendungen für die Renten- , Kranken und Pflegepflichtversicherung nicht erst nach Ablauf des Kalenderjahres bei der Einkommensteuerveranlagung, sondern bereits im laufenden Jahr auswirken, wird bei der Lohnsteuerberechnung eine Vorsorgepauschale berücksichtigt. Durch diese Vorsorgepauschale wird ein möglicher Sonderausgabenabzug vorweggenommen.

Entlastungen von 9,3 Milliarden Euro jährlich

Mit diesem Gesetz wird einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, das entschieden hatte, dass Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht in ausreichendem Umfang steuerlich berücksichtigt werden. Um die soziale Balance zu wahren, gelten die Neuregelungen ab kommendem Jahr gleichermaßen für gesetzlich wie privat Krankenversicherte. Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger dadurch jährlich um 9,3 Milliarden Euro dauerhaft entlastet. Davon entfallen drei Viertel auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ausweitung des Schulbedarfspakets

In die anstehenden Beratungen des Bürgerentlastungsgesetzes wird auf Vorschlag der SPD- Bundestagsfraktion die Ausweitung des Schulbedarfspakets eingebracht. Das Ende letzten Jahres eingeführte Schulbedarfspaket ist bisher auf das 10. Schuljahr begrenzt. Dieses Schulbedarfspaket soll künftig bis zum 13. Schuljahr gewährt werden. Außerdem sollen das Schulbedarfspaket künftig auch Kinder aus den Familien erhalten, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Kinderzuschlag zur Deckung des Lebensunterhalts erhalten.