Hauptmenü

Neues Heimrecht

Den Gesetzentwurf der Regierungskoalition „zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform“ hat der Deutsche Bundestag am 26. März 2009 in 1. Lesung beraten.

Aufgrund der durch die Föderalismusreform veränderten Gesetzgebungszuständigkeiten ist eine Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes notwendig geworden. Die Neuverteilung der Kompetenzen führt dazu, dass die ordnungsrechtlichen und zivilrechtlichen Vorschriften nicht mehr im Bundesgesetz geregelt werden können. Die zivilrechtlichen Vorschriften sind nun gesondert zu regeln. Sie sind darüber hinaus auch inhaltlich weiterzuentwickeln.

Die Bedürfnisse von Menschen im Alter, bei Pflegebedarf und bei Behinderung haben sich deutlich gewandelt. Selbstständigkeit und Selbstverantwortung sind zu zentralen Maßstäben geworden. Alltagsnormalität und Wahlfreiheit sind Werte, die ein neues Qualitätsverständnis in der Pflege prägen und sich insbesondere auch an der Wohnform festmachen. Artikel 1 der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen rückt dementsprechend den Anspruch auf Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe in den Vordergrund.
Ziel der Neuregelung ist es, ältere sowie pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen bei Abschluss und Durchführung von Verträgen über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistung vor Benachteiligungen zu schützen. Sie werden damit in einer möglichst selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung unterstützt.