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Rawert: Augen auf, Grundpreise vergleichen

Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete für Tempelhof- Schöneberg und Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Freigabe der Verpackungsgrößen:

Nun gilt auch in Deutschland wie in vielen anderen europäischen Ländern die Freigabe der Verpackungsgrößen. Nicht mehr unbesehen ist davon auszugehen, dass für die vertrauten Standardgrößen der Verpackungen gilt, dass 100 oder 1000 Gramm drin sind. Wie schon vorher nutzen Preisvergleiche für VerbraucherInnen immer. Ein probates Mittel der Preiskontrolle ist der Blick auf das Einkaufsregal: Seit 2000 ist zwingend vorgeschrieben, dass hier der Grundpreis z.B. für 100 Gramm Schokolade oder Butter oder auch für ein Kilo Zucker oder Kaffee steht.
Und sind Ihnen die Angaben auf dem Etikett zu klein geschrieben: Bevor Sie in Zukunft nur mit Lupe einkaufen gehen, wenden Sie sich an die VerkäuferInnen und reklamieren die Schriftgröße. Hierfür gibt es keine mir bekannte Norm. Es liegt auch im Interesse des Handels, dass diese Angabe auf den ersten Blick lesbar ist und Sie KundIn bleiben. Die aktuell vorhandene Befürchtung vieler VerbraucherschützerInnen vor den gesetzlich verbotenen Mogelpackungen - viel Verpackung und wenig drin - darf nicht Wahrheit werden.

Seit dem 11. April gelten die Regeln zur „Vereinfachung der EU- Rechtsvorschriften über Erzeugnisse in Fertigpackungen“. Nun können Hersteller in jeder gewünschten Packungsgröße produzieren und europaweit verkaufen. Vorgeschriebene Füllmengen gibt es nur noch für Wein, Schaumwein und für Spirituosen.