Anlässlich der am 23. April verabschiedeten Gesetzesänderungen zur Verringerung der Förderung von Biokraftstoffen hat Mechthild Rawert, Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ihre Kritikpunkte in einer persönlichen Erklärung laut § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgehalten.
Beschlossen wurde, dass künftig auf die Beimischung von zehn Volumenprozent Ethanol verzichtet wird. Die ursprünglich geplante stufenweise Erhöhung wird nun langsamer vor sich gehen, weil auf europäischer Ebene zunächst Kriterien für die Nachhaltigkeit festgelegt werden. Der Anbau von Palm- und Sojaöl in Südamerika und Asien soll weder zulasten des Anbaus von Nahrungs- und Futtermitteln noch zulasten des Klima- und Unweltschutzes gehen. Weitere Eckpunkte des Gesetzes:
- die gesetzliche Quote für Biokraftstoffe wird für das Jahr 2009 von 6,25 Prozent auf 5,25 Prozent abgesenkt, um die Konkurrenz zwischen Energie- und Nahrungsmittelproduktion auszuschließen
- für die Jahre 2010 bis 2014 wird die Quote auf einer Höhe von 6,25 Prozent eingefroren (die Überprüfung der künftigen Quotenhöhen im Rahmen eines Berichts der Bundesregierung an den Bundestag ist für 2011 geplant)
- erstmals ist auch Biomethan auf die Ottokraftstoff- und Gesamtquote anrechenbar
- die steuerliche Belastung von reinem Biodiesel außerhalb der Quote wird in diesem Jahr um 3 Cent pro Liter anstelle der eigentlich vorgesehenen 6 Cent gesteigert
Beschlossen wurde auch eine Entschließung, in der die Regierung aufgefordert wird, dafür zu sorgen, dass Nachhaltigkeitsstandards bei der Produktion, Lieferung und Verwendung von Biokraftstoffen eingehalten und auch unerwünschte Effekte auf den Naturhaushalt und das Klima sowie unerwünschte soziale Auswirkungen vermieden werden.
Die diese Gesetzesänderungen mitberatende AG Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz der SPD hat sich schon seit langem für stärkere Bemühungen einer nationalen Nachhaltigkeitsverordnung ausgesprochen. Ich vertrete unsere Positionen, für die es innerhalb der Koalition keine Mehrheit gab, weiterhin und bedauere, dass die Möglichkeit vergeben wurde, auf die Situation am Biokraftstoffmarkt zu reagieren.
Aspekte aus der persönlichen Erklärung:
Der aktuelle Biokraftstoffzwischenbericht kommt für den Zeitraum Januar bis September 2008 zum Ergebnis, dass alle Biodieselanlagen unterkompensiert sind. Lediglich große Pflanzenölanlagen sind überkompensiert, kommen jedoch mit der nächsten Steuerstufe in 2009 wahrscheinlich in wirtschaftliche Bedrängnis. Auf diese Situation und insbesondere die für die kleinen Betriebe festgestellten Unterkompensation hätte im Rahmen dieses Gesetzes reagiert werden müssen.
Im Rahmen der Verhandlungen zum Gesetz der Änderung der Förderung von Biokraftstoffen wurde insbesondere über eine Steuerbefreiung des im Öffentlichen Personennahverkehr einschließlich Schienennahverkehr verwendeten Biodiesels diskutiert. Diese Maßnahme hätte einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bedeutet – schließlich führt Biodiesel aus deutscher Produktion zu einer CO2- Reduktion von 45% gegenüber fossilem Diesel. Weiterhin hätten von dieser Maßnahme nicht nur die Verkehrsbetriebe der Kommunen profitiert, sondern auch die Landwirte und Biodieselproduzenten vor Ort. Dies wäre ein sinnvoller Beitrag zur Stärkung und für den Aufbau regionaler nachhaltiger Wirtschaftskreisläufe gewesen.
Es wäre möglich gewesen, den Kraftstoff E 10 als freiwilliges Angebot einzuführen. Hierdurch wäre der Wettbewerb auf dem Mineralölmarkt zugunsten von Millionen Autofahrern gestärkt worden. Denn E 10 ist ein qualitativ hochwertiger Kraftstoff, der im Vergleich zu den Premiumsorten der großen Mineralölkonzerne günstiger angeboten werden kann. Bei einer freiwilligen Einführung hätte zudem jeder Fahrzeughalter auf der Grundlage der Angaben des Herstellers selbst entscheiden können, ob er E 10 tankt oder auch nicht.
Die im Gesetz enthaltene Verordnungsermächtigung zur Zulassung des Co- Hydrotreating- Verfahrens ist äußerst problematisch. Hierdurch wird eine grenzenlose Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten des mittelständischen Mineralölhandels in Gang gesetzt. Denn die ab 1.1.2010 vorgesehene Gesamtquote von 6,25% kann ohne das Inverkehrbringen von E 10 und gleichzeitiger Möglichkeit des Co- Hydrotreating nur noch von den großen Mineralölkonzernen erfüllt werden.
Auf die mittelständischen Firmen kämen hingegen jährliche Ausgleichzahlungen in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro zu. Da diese Belastungen nicht einfach auf die Kunden umgelegt werden können, wäre ein wirtschaftliches Arbeiten nicht mehr möglich.