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Vierter Entwurf zur Änderung des Schwangschaftskonfliktgesetzes vorgelegt

Eine Gruppe von 95 Parlamentariern um die Abgeordneten Christel Humme (SPD) - darunter auch Mechthild Rawert - und Irmingard Schewe- Gerigk (Bündnis 90/Die Grünen) haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (16/12664) vorgelegt.
Ärzte sollen demzufolge verpflichtet werden, bei Feststellung der Schwangerschaft der werdenden Mutter schriftliche Informationen über ihren Rechtsanspruch auf Beratung in allen Fragen rund um die Schwangerschaft auszuhändigen. Auch die Kontaktdaten von wohnortnahen Beratungsstellen sollen dabei enthalten sein.
Die Abgeordneten fordern zudem eine Verpflichtung der ÄrztInnen, Schwangere vor vorgeburtlichen Untersuchungen ihres Kindes medizinisch zu beraten. Bei diesen Untersuchungen können auch mögliche Behinderungen und Krankheiten des Kindes festgestellt werden. Die ÄrztInnen sollen ihre Patientinnen auf die Chancen und Risiken der Pränataldiagnostik hinweisen und auf das Recht, die Untersuchungen abzulehnen. Schwangere sollen ferner auf ihren Rechtsanspruch auf die Hilfe durch Beratungsstellen aufmerksam gemacht werden. Wünscht eine Schwangere weitere Beratung, soll der Arzt verpflichtet sein, auf einen zeitnahen Termin hinzuwirken. Den Beratungsstellen fällt dem Gesetzentwurf zufolge die Aufgabe zu, auf Verlangen der Frau den Kontakt zu Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden zu vermitteln.

Zur Begründung heißt es, der Anspruch der Schwangeren und ihrer Partner auf Beratung, der schon jetzt im Gesetz enthalten sei, sei noch zu wenig bekannt. Eine vom Arzt unabhängige Beratung werde jedoch aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Zunahme vorgeburtlicher Untersuchungen immer bedeutsamer. Aufgrund der Tatsache, dass mit diesen Untersuchungen auch Behinderungen und Krankheiten des Kindes festgestellt werden könnten, müsse die Schwangere schon vorher umfassend informiert werden. So könne sie sich gegebenenfalls gegen eine Untersuchung und für ihr Recht entscheiden, nicht zu wissen, ob ihr Kind behindert geboren wird.