Vorsorgeuntersuchungen wie die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits- Check- up, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge und Schutzimpfungen sind von der Parxisgebühr befreit.
Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes/der Ärztin mit den PatientInnen. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht parxisgebührpflichtig.
"Es lohnt sich, die Vorsorge-
und Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch zu nehmen. Denn wenn Krankheiten frühzeitig erkannt werden, können sie besser behandelt und in vielen Fällen geheilt werden. Für eine bessere Prävention von Krankheiten haben wir mit der Gesundheitsreform neue Anreize geschaffen. Jeder und jede Versicherte sollte für sich und seine Gesundheit, aber auch für die Solidargemeinschaft die Verantwortung übernehmen", so Mechthild Rawert, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit.
Verglichen mit anderen Ländern ist in Deutschland die Bereitschaft, Vorsorgemaßnahmen wahrzunehmen, immer noch viel zu gering. So nehmen nur etwa 48 Prozent der Frauen und 16 Prozent der Männer Krebsfrüherkennungsuntersuchungen in Anspruch.
Anfang letzten Jahres sind neue Regelungen in Kraft getreten, die zu einer stärkeren Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen motivieren sollen. Die medizinische Vorsorge wird gestärkt. Versicherte, die sich informieren und beraten lassen, sind im Vorteil.
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