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Mechthild Rawert: Niederlage der Privaten Krankenversicherer bestätigt Gesundheitspolitik der SPD

Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Gesundheitsreform als verfassungskonform bestätigt und die Klagen von Privaten Krankenversicherungsassekuranzen abgewiesen. Die Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, erklärt anlässlich dieser Entscheidung:

Diese höchstrichterliche Entscheidung bestätigt einmal mehr die Richtung sozialdemokratischer Gesundheitspolitik. Sie ist zudem ein deutliches Signal dafür, dass der Weg hin zu einer solidarischen Bürgerversicherung - für die gesetzlich Versicherten ebenso wie für die privat Versicherten - das einzig richtige Zukunftsmodell ist.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben entschieden, dass bei einem Wechsel von einer privaten Krankenkasse zur anderen die Mitnahme der persönlichen Altersrückstellungen rechtens ist. Private Krankenversicherer müssen darüber hinaus weiterhin einen preisgünstigen Basistarif anbieten. Der orientiert sich an den Leistungen und den Preisen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Im Basistarif dürfen private Krankenkassen Interessentinnen und Interessenten auch nicht mehr wegen einer Gesundheitsprüfung ablehnen. Auch die PKV hat eine soziale Verantwortung zu übernehmen, damit jeder und jede Versicherte in Deutschland über einen Krankenversicherungsschutz verfügen kann. Auch ältere Menschen müssen vor Überforderung durch überhöhte Prämien geschützt werden können.