SPD setzt verbesserten Anlegerschutz durch
Am 3. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Schuldverschreibungsgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2010 müssen Banken künftig telefonische Beratungen protokollieren und den Verbraucherinnen und Verbrauchern zusenden. Diese haben dann eine Woche Zeit, um von einem am Telefon geschlossenen Kauf- oder Verkaufvertrag etwa von Wertpapieren zurückzutreten. Drei Tage zuvor hatte die Union noch einmal Nachverhandlungen gefordert, um die im Gesetz vorgesehenen Regeln zugunsten der Banken zu lockern. Dies konnte in letzter Minute verhindert werden. Ich freue mich, dass dieses Gesetz eine deutlich sozialdemokratische Handschrift hat und eine gute Balance zwischen AnlegerInnenschutz einerseits und Praktikabilität andererseits schafft.
Hintergrund des Gesetzes ist die Tatsache, dass viele AnlegerInnen, vor allem auch KleinsparerInnen, während der Finanzkrise viel Geld durch schlechte oder fehlende Beratung verloren haben. Allein 40.000 deutsche AnlegerInnen besaßen Zertifikate der US- Bank Lehman- Brothers, die nun nichts mehr wert sind. Viele von ihnen hatten ihrer Bank zuvor gesagt, dass sie ihr Geld sicher anlegen wollten – ein Widerspruch zu der Empfehlung Zertifikate zu kaufen. Nach Schätzungen der Bundesregierung kostet schlechte Beratung die Deutschen jedes Jahr 20 bis 30 Milliarden Euro. Das muß sich ändern!
Unseriöse Praktiken bei Kreditvergabe gestoppt
Mit dem Gesetz zur Verbraucherkreditrichtlinie, das am 1. Juli 2009 vom Bundestag verabschiedet wurde, wird zukünftig gleich mehreren unseriösen Vertriebspraktiken im Finanzsektor der Boden entzogen. So dürfen Kredite nicht mehr mit „Lockvogelangeboten“ beworben werden. Bei der Werbung für Verbraucherdarlehen muss nun ein Zinssatz angegeben werden, den auch mindestens zwei Drittel der VerbraucherInnen tatsächlich bekommen. Für VerbraucherInnen bedeutet dies einen deutlichen Zugewinn an Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit bei Verbraucherkreditverträgen.
Darüber hinaus wurde das Aufdrängen von Restschuldversicherungen und die Irreführung von VerbraucherInnen mit Hilfe der Kombination von Darlehen und Versicherungen deutlich erschwert. Mit zusätzlichen Versicherungen für den Todes- und Arbeitslosigkeitsfall ließen sich Kreditgeber oftmals unnötig die Kreditvergabe absichern. Unter Einbeziehung dieser Kosten hat dies manchmal zu überteuerten Kreditkosten in Höhe von bis zu 30 Prozent geführt. Mit der Angst der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Vertragsabschluss käme sonst nicht zustande, wurden diese meist überteuerten Restschuldversicherungen an den Kreditvertrag gekoppelt, ohne dass die Kosten hierfür als Kosten des Kredits dargestellt wurden.
Als weiteren Punkt hat die SPD als Reaktion auf die Debatte um sogenannte revolvierende Kreditkarten (Karten bei denen das Konto ausschließlich im Minus geführt wird) durchgesetzt, dass nun auch Zahlungsinstitute, die keine Zulassung als Kreditinstitut haben, eine Bonitätsprüfung der Kreditnehmerin und des Kreditnehmers durchführen müssen.
Lebensmittelhersteller profitieren von Produkten „Ohne Gentechnik“
Produkte mit der Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ sind nicht nur für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Gewinn, sondern auch für die LebensmittelproduzentInnen. Diese Erkenntnis wurde von namhaften Herstellern beim Fachgespräch im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30. Juni 2009 bestätigt. Die ProduzentInnen betonten, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher das Angebot honorieren.
Das ist kein Wunder, denn die Kennzeichnung ermöglicht es endlich, beim Einkauf selbst zu entscheiden, ob man Produkte von Tieren kaufen will, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Wegen einer Kennzeichnungslücke im derzeit geltenden EU- Recht müssen mit gentechnisch verändertem Futter erzeugte Milch beziehungsweise Milchprodukte, Eier oder Fleisch nicht gekennzeichnet werden. Mit dem Label "Ohne Gentechnik" können aber seit Mai 2008 Produkte von solchen Tieren gekennzeichnet werden, bei denen bewusst auf die Verfütterung von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichtet wurde.
Leider ist das Angebot jedoch noch relativ klein und zu wenig breit gefächert. Die SPD hat deshalb immer wieder ein einheitliches Label für "Ohne Gentechnik" gefordert. Deshalb begrüße ich, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unsere Forderung nun aufgenommen und auf den Weg gebracht hat. Das beschlossene Logo soll in Kürze öffentlich vorgestellt und nun auch endlich mit einer schon lange vereinbarten Informationskampagne begleitet werden. Mehr Transparenz auf Druck der SPD!
Union täuscht Wählerinnen und Wähler mit CCS- Gesetz
Am 24. Juni 2009 hat die CDU/CSU die Beratungen über das CCS- Gesetz überraschend abgebrochen. Damit ist das Gesetz zumindest bis zur Bundestagswahl im September vom Tisch. Dies mag für CCS- KritikerInnen wie ein vermeintlicher Erfolg erscheinen. Doch Vorsicht ist geboten: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Die Vertagung auf die nächste Legislaturperiode ist reine Wahltaktik der Union. Während die CDU nun den Eindruck erwecken will, sie sei CCS- kritisch eingestellt und werde die Anliegen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen, hatte sie in den Verhandlungen der vergangenen Monate alles unternommen, um die Bürgerrechte massiv zu beschneiden und die Einlagerung für die Energieunternehmen möglichst einfach und billig zu machen. Wenn die Union ein bürgerfreundliches CCS- Gesetz hätte haben wollen, hätte sie dies mit der SPD verabschieden können, die Vorschläge hierzu lagen seit Wochen auf dem Tisch.
Die Taktik der Union ist klar: Sie nimmt die Proteste der Menschen zum Anlass, Zeit zu schinden, da sie auf eine Koalition mit der FDP nach der Bundestagswahl hofft, mit der sie dann eine sehr viel industriefreundlichere Regelung des CCS- Gesetzes durchbringen könnte.
Ein Beispiel für die Widersprüchlichkeit der Union: Obwohl die langfristigen Auswirkungen der Technologie noch nicht hinreichend erforscht sind, sollten jetzt unumkehrbare Fakten geschaffen werden. Dabei sollten die VerursacherInnen nur bis zu einer Zeitspanne von 30 Jahren für Schäden und Unglücksfälle haften. Das darüber hinausgehende Risiko hätte die Allgemeinheit getragen. Der Union war dabei selbst die Zeitspanne von 30 Jahren noch zu lang. Die stellvertretende CDU- Fraktionsvorsitzende und Verhandlungsführerin der Union beim CCS- Gesetz Katharina Reiche brandmarkte diese Regelung als „wirtschaftsfeindliche CCS- Verhinderungsstrategie“ und wollte die Verantwortlichkeit für die Lagerstätten auf nur 20 Jahre begrenzen.
Eine Alternative zur Endlagerung von abgeschiedenem CO2 wäre dessen Wiederverwertung. Die SPD hat hierzu bereits in ihrem Regierungsprogramm vom 14. Juni 2009 klar Stellung bezogen. Darin heißt es: „Die Wiederverwendung soll Vorrang vor der Endlagerung haben und die Unternehmen müssen auf der Grundlage der höchsten Umweltstandards die Langzeitsicherheit der Speicher gewährleisten.“ Diese auf Nachhaltigkeit angelegte Strategie der SPD wird von mir ausdrücklich vertreten. Ich vertraue denjenigen nicht, die nur von Chancen reden. Ich will Sicherheit für die Bevölkerung auf höchstem Niveau gesichert wissen!
Kein Genmais- Anbau gegen den Willen der Bürger in der EU!
Das ist eine von mir fachlich getragene Forderung als Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Pech nur, dass diese Forderung Kernelement eines Oppositionsantrags ist. Auf jeden Fall befürchtete die CDU, dass sie zur Ablehnung des Antrages nicht die Mehrheit der notwendigen Stimmen erhielt. Fazit: Am Donnerstag, den 2.7.09 wurde auf Antrag der CDU die Plenardebatte für 30 Minuten unterbrochen, damit eine „Fraktionssitzung“ durchgeführt werden könne. 30 Minuten – und schwuppdiwupp – um 00.25 Uhr saßen mindestens doppelt so viele CDU- Fraktionäre wie vorher da.